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Kleinseenlotse
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Stadt Mirow - 1. Berichtigung der 1. Änd. des FNP

- Amtliche Bekanntmachung -

Betr.: 1. Berichtigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Mirow vom 24.10.2010

hier: Bekanntmachung der Berichtigung des Flächennutzungsplans

Die Stadtvertretung der Stadt Mirow hat am 24.03.2026 in öffentlicher Sitzung die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/2007 „Standorterweiterung Verbrauchermarkt“ der Stadt Mirow in der Fassung vom November 2025 als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB kann ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt wurde, weil die geordnete städtebauliche Entwicklung der Stadt nicht beeinträchtigt werden darf. Der Flächennutzungsplan ist im Wege einer Berichtigung anzupassen.

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Mirow weist den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/2007 „Standorterweiterung Verbrauchermarkt“ bereits als Sonderbaufläche bzw. Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Verbrauchermarkt/großflächiger Einzelhandel“ dar. Gegenstand der Berichtigung ist ausschließlich die Anpassung der im Flächennutzungsplan enthaltenen Angabe zur zulässigen Verkaufsfläche von 2.130 m² auf 2.600 m².

Der Bereich der Berichtigung des Flächennutzungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Fläche von etwa 2,75 ha und umfasst die Flurstücke 22/3, 23/6, 24/6, 25/6, 25/8, 26/5, 26/7, 27/4, 28/1, 28/2, 31/1, 32/1, 33/1, 34, 35/1, 49/15, 49/16, 49/19, 49/22, 49/23, 49/26, 50/1, 51, 52/2, 52/3, 53/2, 53/3, 54/1, 54/2 der Flur 10 sowie das Flurstück 32 (tlw.) der Flur 14 in der Gemarkung Mirow.

Mit dieser Bekanntmachung wird die Berichtigung des Flächennutzungsplans der Stadt Mirow, in der Fassung Mai 2026, gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. der Hauptsatzung der Stadt Mirow rechtswirksam.

Berichtigung des Flächennutzungsplans der Stadt Mirow kann mit der Begründung vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an, im Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte, Rudolf-Breitscheid-Str. 24 in 17252 Mirow, während folgender Dienststunden eingesehen werden:

Montag

von 09:00 Uhr - 12.00 Uhr (nach vorheriger Anmeldung)

Dienstag

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

Mittwoch

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr (nach vorheriger Anmeldung)

Donnerstag

von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag

von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)

Gemäß § 6a Abs. 2 BauGB ist die Einsichtnahme ebenfalls über die Internetseite des Amtes Mecklenburgische Kleinseenplatte unter https://www.amt-mecklenburgische-kleinseenplatte.de/bekanntmachungen/f-undb-plaene sowie über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene möglich.

Auf Verlangen wird Auskunft über den Inhalt erteilt.

Es wird auf die Rechtsfolgen des § 44 Abs. 3 Satz 1, 2 und 4 sowie Abs. 4 BauGB und auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Satzung über den Bebauungsplan und des Flächennutzungsplanes

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Altentreptow unter Darlegung des, die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Des Weiteren wird auf § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) hingewiesen, wonach ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden können (außer bei Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften). Innerhalb der Jahresfrist muss der Verstoß schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt Mirow geltend gemacht werden.

Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet

Diese Bekanntmachung wird am 25.07.2026 auf der Internetseite der Stadt Mirow (https://www.amt-mecklenburgische-kleinseenplatte.de/bekanntmachungen/fundb-plaene) sowie im Bau- und Planungsportal M-V (https://bplan.geodatenmv.de/Bauleitplaene) veröffentlicht.

 

 

Mirow, den 30.06.2026 Siegel

Henry Tesch
Bürgermeister