Die Stadtvertretung der Stadt Wesenberg hat in der Sitzung am 28.05.2026 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02/2003 „Ferienhausgebiet Pelzkuhl“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02/2003 „Ferienhausgebiet Pelzkuhl“ umfasst gemäß der als Anlage beigefügten Übersichtskarte eine Fläche von ca. 2,7 ha in der Gemarkung Strasen, Flur 3 mit den konkreten Flurstücken 201/1, 201/2, 202, 203/1, 203/2, 204/2, 204/3, 204/4, 204/5, 205, 206/1, 206/2, 207/1, 207/2, 208, 209, 210/3, 210/5, 210/6, 211, 212, 213/1, 214/1, 214/2, 215/1, 216/1, 216/2, 217/1, 218, 219 und 220.
Ziel der vorliegenden Bebauungsplanänderung ist die planungsrechtliche Anpassung des bestehenden Wochenendhausgebietes an die tatsächlich ausgeübte Nutzung als Ferienhausgebiet. Hierzu werden die bisher als Wochenendhausgebiet festgesetzten Flächen in ein Ferienhausgebiet umgewandelt.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu wird der Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02/2003 „Ferienhausgebiet Pelzkuhl“ der Stadt Wesenberg mit Stand Dezember 2025 mit der Begründung in der Veröffentlichungsfrist vom
auf der Homepage des Amtes Mecklenburgische Kleinseenplatte unter dem Link: https://www.amt-mecklenburgische-kleinseenplatte.de/bekanntmachungen/amtliche-bekanntmachungen
sowie über das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung veröffentlicht.
Zusätzlich können die Planunterlagen des Vorentwurfes im Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte, Rudolf-Breitscheid-Str. 24, 17252 Mirow, während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:
| Dienstag | von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr |
| Freitag | von 07:30 bis 12:00 Uhr |
Zusätzlich können telefonisch Termine vereinbart werden.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an Christian Kubanke (kubanke@amt-mecklenburgische-kleinseenplatte.de) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Schriftliche Stellungnahmen sind an die Stadt Wesenberg, Rudolf-Breitscheid-Str. 24, 17252 Mirow zu senden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt.
Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Stadtvertretung werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.
Wesenberg, den 15.07.2026 - Siegel -