Die Stadt Wesenberg schreibt 4 Grundstücke im Woblitzpark (Gelände der ehemaligen Holzindustrie) in Wesenberg unter Angabe eines Mindestgebotes aus.
| Lage: | In den Wällen in 17255 Wesenberg |
| Gemarkung: | Wesenberg |
| Flur: | 28 |
| Parzelle 1 (Flurstück 4/28) mit | 3.175 m² | Mindestgebot: | 127.000,00 € |
| Parzelle 2 (Flurstück 4/27) mit | 5.257 m² |
| & Parzelle 3 (Flurstück 4/26) mit | 3.205 m² |
| Gesamtfläche mit: | 8.462 m² |
| Mindestgebot: | 413.002,65 € |
| Parzelle 4 (Flurstück 4/25) mit | 4.354 m² |
| Mindestgebot: | 313.313,84 € |
| Parzelle 5 (Flurstück 4/36 & 5/13) | 740 m² |
| Parzelle 6 (Flurstück 4/35 & 5/12) | 1.028 m² |
| Parzelle 7 (Flurstück 4/34 & 5/11) | 1.031 m² |
| Parzelle 8 (Flurstück 4/33 & 5/10) | 970 m² |
| Parzelle 9 (Flurstück 4/32 & 5/9) | 928 m² |
| Parzelle 10 (Flurstück 4/31 & 5/8) | 944 m² |
| Parzelle 11 (Flurstück 4/30 & 5/7) | 677 m² |
| Parzelle 12 (Flurstück 4/29 & 5/6) | 879 m² |
| Gesamtfläche mit: | 7.197 m² |
| Mindestgebot: | 381.547,00 € |
Der Zuschlag wird unter Berücksichtigung aller Kriterien auf das Angebot erteilt, welches aufgrund der Bewertungsmatrix die höchste Punktzahl erreicht. Als Wertungskriterium für die Vergabe sind der Kaufpreis, die geschaffenen Arbeitsplätze, der Sitz des Unternehmens sowie die Anzahl der Grundstücksgebote ausschlaggebend.
Die Wertung der Zuschlagskriterien wird in der folgenden Bewertungsmatrix dargestellt:
| Zuschlagskriterium | Gewichtung | Grundlage der Punktebewertung | Punkte min./ max. je Kriterium |
| Kaufpreis | 0,1 | - Angebot zum Mindestgebot - Angebot mit dem höchsten Kaufpreis | 1 bis 10 |
| geschaffene Arbeitsplätze | 0,2 | - Angebot mit keinem Arbeitsplatz - Angebot mit den meisten Arbeitsplätzen | 1 bis 10 |
| Sitz des Unternehmens | 0,3 | - Sitz des künftigen Unternehmens ist im Amtsbereich Meckl. Kleinseenplatte - Sitz des künftigen Unternehmens ist in M-V - Sitz ist außerhalb Meckl.-Vorpommerns | 3 2 1 |
| Anzahl der Grundstücke | 0,4 | - jeweils ein Gebot für alle vier Grundstücke - ein Gebot für ein Grundstück | 4 bis 1 |
| Summe: | 1 |
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Für die Angebotsbewertung wird eine Punkteskala festgelegt. Der Bewertungsmatrix ist die maximale bzw. minimale Punktzahl zu entnehmen. Die Punktebewertung für die Angaben zwischen der maximalen und minimalen Wertung erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Nach Ermittlung der zu vergebenden Punkte werden die Punkte mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert und ergeben die anrechenbaren Punkte je Zuschlagskriterium. Die Summe der anrechenbaren Punkte je Zuschlagskriterium ergibt die anrechenbaren Gesamtpunkte. Die höchste Punktzahl je Grundstück erhält den Zuschlag.
Die Gebote, die keine exakte Kaufpreissumme, sondern lediglich ein Mehrgebot gegenüber dem jeweiligen Höchstgebot enthalten, werden ausgeschlossen.
Nähere Informationen zum Grundstück erhalten Sie auf der Internetseite des Amtes Mecklenburgische Kleinseenplatte www.amt-mecklenburgische-kleinseenplatte.de unter Bekanntmachungen.
Ein Gebot in schriftlicher Form muss bis zum 12.09.2023 in der Verwaltung des Amtes Mecklenburgische Kleinseenplatte eingegangen sein.
Der verschlossene Briefumschlag ist zusätzlich mit der Aufschrift – Kaufangebot Stadt Wesenberg, Woblitzpark „Grundstück Nr. …“ – bitte nicht öffnen – zu versehen.
Die Anschrift lautet:
Stadt Wesenberg
Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte
R.-Breitscheid-Str. 24
17252 Mirow
Fragen richten Sie bitte an Frau Grzesko unter 039833 28037 bzw. per E-Mail an grzesko@amt-mecklenburgische-kleinseenplatte.de.