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Kleinseenlotse
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Ausschreibung der Stadt Wesenberg: Gewerbegrundstücke zwischen Woblitz und Zühlensee

Die Stadt Wesenberg schreibt 4 Grundstücke im Woblitzpark (Gelände der ehemaligen Holzindustrie) in Wesenberg unter Angabe eines Mindestgebotes aus.

Lage:

In den Wällen in 17255 Wesenberg

Gemarkung:

Wesenberg

Flur:

28

Grundstück 1:

Parzelle 1

(Flurstück 4/28) mit

3.175 m²

Mindestgebot:

127.000,00 €

Grundstück 2:

Parzelle 2 (Flurstück 4/27) mit

5.257 m²

& Parzelle 3 (Flurstück 4/26) mit

3.205 m²

Gesamtfläche mit:

8.462 m²

Mindestgebot:

413.002,65 €

Grundstück 3:

Parzelle 4 (Flurstück 4/25) mit

4.354 m²

Mindestgebot:

313.313,84 €

Grundstück 4:

Parzelle 5 (Flurstück 4/36 & 5/13)

740 m²

Parzelle 6 (Flurstück 4/35 & 5/12)

1.028 m²

Parzelle 7 (Flurstück 4/34 & 5/11)

1.031 m²

Parzelle 8 (Flurstück 4/33 & 5/10)

970 m²

Parzelle 9 (Flurstück 4/32 & 5/9)

928 m²

Parzelle 10 (Flurstück 4/31 & 5/8)

944 m²

Parzelle 11 (Flurstück 4/30 & 5/7)

677 m²

Parzelle 12 (Flurstück 4/29 & 5/6)

879 m²

Gesamtfläche mit:

7.197 m²

Mindestgebot:

381.547,00 €

Der Zuschlag wird unter Berücksichtigung aller Kriterien auf das Angebot erteilt, welches aufgrund der Bewertungsmatrix die höchste Punktzahl erreicht. Als Wertungskriterium für die Vergabe sind der Kaufpreis, die geschaffenen Arbeitsplätze, der Sitz des Unternehmens sowie die Anzahl der Grundstücksgebote ausschlaggebend.

Die Wertung der Zuschlagskriterien wird in der folgenden Bewertungsmatrix dargestellt:

Für die Angebotsbewertung wird eine Punkteskala festgelegt. Der Bewertungsmatrix ist die maximale bzw. minimale Punktzahl zu entnehmen. Die Punktebewertung für die Angaben zwischen der maximalen und minimalen Wertung erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Nach Ermittlung der zu vergebenden Punkte werden die Punkte mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert und ergeben die anrechenbaren Punkte je Zuschlagskriterium. Die Summe der anrechenbaren Punkte je Zuschlagskriterium ergibt die anrechenbaren Gesamtpunkte. Die höchste Punktzahl je Grundstück erhält den Zuschlag.

Die Gebote, die keine exakte Kaufpreissumme, sondern lediglich ein Mehrgebot gegenüber dem jeweiligen Höchstgebot enthalten, werden ausgeschlossen.

Nähere Informationen zum Grundstück erhalten Sie auf der Internetseite des Amtes Mecklenburgische Kleinseenplatte www.amt-mecklenburgische-kleinseenplatte.de unter Bekanntmachungen.

Ein Gebot in schriftlicher Form muss bis zum 12.09.2023 in der Verwaltung des Amtes Mecklenburgische Kleinseenplatte eingegangen sein.

Der verschlossene Briefumschlag ist zusätzlich mit der Aufschrift – Kaufangebot Stadt Wesenberg, Woblitzpark „Grundstück Nr. …“ – bitte nicht öffnen – zu versehen.

Die Anschrift lautet:

Stadt Wesenberg

Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte

R.-Breitscheid-Str. 24

17252 Mirow

Fragen richten Sie bitte an Frau Grzesko unter 039833 28037 bzw. per E-Mail an grzesko@amt-mecklenburgische-kleinseenplatte.de.