Zur nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Priepert
| Datum: | 11.09.2023 |
| Uhrzeit: | 16:00 Uhr |
| Ort: | Dorfgemeinschaftshaus Priepert, Am Sportplatz 2 in 17255 Priepert |
werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Priepert gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich eingeladen.
| TOP 1 | Begrüßung und Eröffnung der Sitzung |
| TOP 2 | Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit |
| TOP 3 | Informationen |
| TOP 4 | Feststellung des Reinertrages |
| TOP4.1 | Jagdjahr 2020/20021 |
| TOP 4.2 | Jagdjahr 2021/2022 |
| TOP 4.3 | Jagdjahr 2022/2023 |
| TOP 5 | Beschluss über die Verwendung des Reinertrages |
| TOP 5.1 | Jagdjahr 2020/2021 |
| TOP 5.2 | Jagdjahr 2021/2022 |
| TOP 5.3 | Jagdjahr 2022/2023 |
| TOP 6 | Wahl des Vorstandes (Funktionen der Jagdvorsteherin/des Jagdvorstehers, Stellvertretung, Schriftführung und Kassenverwaltung) |
| TOP 7 | Wahl von 2 Kassenprüfern |
| TOP 8 | Anträge |
| TOP 9 | Schlusswort der Jagdvorsteherin/des Jagdvorstehers |
In der Versammlung der Jagdgenossen kann sich jede Jagdgenossin/jeder Jagdgenosse (natürliche Person und Eigentümerin/Eigentümer bejagbarer Grundflächen) durch eine andere natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenossin/Jagdgenosse ist, oder durch seine/n Ehegattin/Ehegatten oder einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung der Jagdgenossinnen/Jagdgenossen schriftlich zu erteilen.
Bei gemeinschaftlichem Eigentum (z.B. Miteigentum, Erbengemeinschaft) kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden, deshalb ist einer der Eigentümerinnen/Eigentümer von den übrigen Miteigentümerinnen/Miteigentümern zur Stimmabgabe zu bevollmächtigen, sofern diese nicht selbst an der Versammlung teilnehmen können, dies gilt auch für Eheleute.
Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Eine Mehrfachvertretung durch den Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die Vertretungsvollmacht muss schriftlich erteilt werden und darf nicht älter als zwei Jahre sein.
Auskünfte erhalten Sie von Frau Teichert telefonisch unter 039833/28015 oder per Mail teichert@amt-mecklenburgische-kleinseenplatte.de