Die Stadtvertretung der Stadt Mirow hat in öffentlicher Sitzung am 29.04.2025 beschlossen, den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/2007 „Standorterweiterung Verbrauchermarkt“ aufzustellen. Zudem hat sie in ihrer Sitzung am 29.07.2025 beschlossen, den vorgelegten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange für die Abgabe einer Stellungnahme zur Verfügung zu stellen.
Er beläuft sich auf etwa 2,75 ha und umfasst die Flurstücke 22/3, 23/6, 24/6, 25/6, 25/8, 26/5, 26/7, 27/4, 28/1, 28/2, 31/1, 32/1, 33/1, 34, 35/1, 49/15, 49/16, 49/19, 49/22, 49/23, 49/26, 50/1, 51, 52/2, 52/3, 53/2, 53/3, 54/1, 54/2 der Flur 10 sowie das Flurstück 32 (tlw.) der Flur 14 in der Gemarkung Mirow.
Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplans soll es sein, die Verkaufsflächengröße des Edeka-Marktes an die aktuellen marktüblichen Verkaufsflächengrößen anzupassen.
Die Aufstellung der 1. Änderung erfolgt gemäß § 13a BauGB. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch die Einstellung ins Internet sowie durch eine öffentliche Auslegung im Amt-Mecklenburgische-Kleinseenplatte. Der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/2007 "Standorterweiterung Verbrauchermarkt" der Stadt Mirow mit der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie die Begründung liegt
in der Zeit vom 08.09.2025 bis zum 13.10.2025
im Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte, Rudolf-Breitscheid-Str. 24 in 17252 Mirow während der nachfolgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
| Montag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr (nach vorheriger Anmeldung) |
| Dienstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
| Mittwoch | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr (nach vorheriger Anmeldung) |
| Donnerstag | von 09.00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag | von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung).
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage des Amtes Mecklenburgische Kleinseenplatte unter https://www.amt-mecklenburgische-kleinseenplatte.de/bekanntmachungen/f-und-b-plaene möglich. Im selben Zeitraum werden die Unterlagen auf dem Bau- und Planungsportal M-V zugänglich gemacht.
Während des Zeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.
Die Beschlüsse vom 29.04.2025 und dem 29.07.2025 werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.
Mirow, den 19.08.2025