Aus dem Schulgesetz:
§ 43: Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die spätestens am 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt werden, mit dem 1. August desselben Jahres. In diesem Jahr können auch Kinder, die spätestens am 30. Juni des darauffolgenden Jahres sechs Jahre alt werden, auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres eingeschult werden, wenn sie für den Schulbesuch körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt sind. Mit der Einschulung beginnt die Schulpflicht.
Die Anmeldungen der Schulanfänger (Stadt Mirow und den dazugehörigen Gemeinden sowie die Gemeinde Schwarz) erfolgt in der Zeit vom
| Donnerstag | 10.10.2024 | von 8.00 - 12.30 Uhr |
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| Freitag | 11.10.2024 | von 8.00 - 12.30 Uhr |
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| Samstag | 12.10.2024 | von 9.00 - 12.00 Uhr | Tag der offenen Tür |
| Montag | 14.10.2024 | von 8.00 - 12.30 Uhr |
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| Dienstag | 15.10.2024 | von 8.00 - 12.30 Uhr |
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im Sekretariat der Grundschule Mirow (II. Etage).
Geburtsurkunde
falls Eltern alleinerziehend sind benötigen wir eine Negativ Bescheinigung vom Jugendamt (alleiniges Sorgerecht) bzw. die Vollmacht zur alleinigen Unterschrift vom anderen Elternteil
Die Anmeldung muss ansonsten immer von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben werden!
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!