Eine Gestattung benötigen Sie immer dann, wenn Sie alkoholische Getränke ausschenken möchten, das Event öffentlich zugänglich ist und die Bewirtung zeitlich begrenzt ist. Die Gestattung ist eine grundsätzliche Pflicht, unabhängig vom Veranstalter.
Wer im Rahmen einer besonderen Veranstaltung (z.B. Osterfeuer, Weihnachtsmarkt, Dorf- bzw. Stadtfeste oder auch Vereins- und Sportveranstaltungen), die jedermann oder einen bestimmten Personenkreis zugänglich ist, nur vorübergehend gewerbsmäßig alkoholische Getränke ausschenken möchte, muss eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz (§ 12 GastG) beantragen.
Der Antrag auf Erteilung einer Gestattung ist rechtzeitig (mind. 2 Wochen vor Veranstaltung) im Gewerbeamt des Amtes Mecklenburgische Kleinseenplatte zu stellen.
Die Gebühr beträgt 50,00 € bis zu einen Tag zu (00:00 Uhr bis 24:00 Uhr), und 20,00 je weiteren Tag.
Das Formular für die Gestattung finden Sie auf unserer Internetseite https://www.amt-mecklenburgische-kleinseenplatte.de/formulare oder erhalten Sie im Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte, Rudolf-Breitscheid-Str. 24 in 17252 Mirow.
Hinweis: Der unerlaubte Ausschank von Alkohol stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann dementsprechend geahndet werden.
Kontakt: Frau Pauline Pesch, Tel. 039833/280-28, E-Mail: ema@amt- mecklenburgische-kleinseenplatte.de