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Kleinseenlotse
Ausgabe 9/2025
Amtliche Mitteilungen
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Hauptfriedhof Stadt Mirow - Information für Nutzungsberechtigte der Rasengräber für Urnen mit liegender Grabsteinplatte

Der Verlust eines geliebten Menschen ist ein einschneidendes Ereignis und die Trauer ein sehr persönlicher Prozess. Die Beisetzung zur letzten Ruhestätte des/der Verstorbenen ist für die trauernden Personen ein bedeutsamer Schritt im Trauerprozess und die Wahl der Bestattungsform eine sehr persönliche und individuelle Entscheidung.

Für die Beisetzung Ihres/Ihrer Verstorbenen/Verstorbenen haben Sie sich für ein Urnenrasengrab mit liegender Grabsteinplatte entschieden. Mit Wahl dieser haben Sie sich bewußt gegen die klassische Grabpflege und gegen eine individuelle Bepflanzung und Gestaltung der Grabstelle entschieden. Für die Ablage von Blumenschalen, Vasen und Gestecken hält die Stadt Mirow seit dem Jahr 2020 einen eigens hierfür angelegten zentralen Platz vor. Ziel dieser Bestattungsform für den Bewirtschafter ist eine einfache und aufwandsarme Bewirtschaftung der Flächen, um im Gegenzug eine kostengünstige Bestattungsform anzubieten

Die Festlegungen gem. § 14 der Friedhofssatzung vom 18.12.2018 werden überwiegend ignoriert. Infolge dessen wurde der Unmut über den Zustand des Grabfeldes durch einige Nutzungsberechtigte an die Verwaltung herangetragen. Es werden beispielsweise massiv Gestecke und Blumenvasen auf der angrenzenden Rasenfläche verteilt, sowie der angesäte Rasen großflächig um Grabsteinplatten entfernt. Die angedachte Bewirtschaftungsform ist so nicht mehr ausführbar und führt zu einem erheblichen Mehraufwand.

Bisherige Versuche, Nutzer die gegen die Friedhofssatzung verstoßen direkt anzusprechen um auf die Nutzungsbedingungen expliziet hinzuweisen, blieben leider erfolglos.

Deshalb hat sich die Stadt Mirow dazu entschlossen, ab Oktober 2025 regelmäßig Sichtkontrollen durchzuführen und ggf. Blumenschalen, Vasen, Gestecke usw. restlos zu entfernen.

Die Friedhofssatzung ist zum einem auf der Homepage des Amtes Mecklenburgische Kleinseenplatte unter folgendem Link

https://www.amt-mecklenburgische-kleinseenplatte.de/ortsrecht-und-satzungen/satzungen-mirow

jederzeit abrufbar und zum anderen ist ein Auszug der Friedhofssatzung in Form des § 14, Bestandteil des Gebührenbescheides über die Friedhofs- und Bestattungskosten.

gez. Henry Tesch
Bürgermeister Stadt Mirow