Abbildung 1: Übersichtslageplan mit Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs der 1. Änderung des sachlichen Teil-Flächennutzungsplan -Windenergie- des Planungsverbands Schönbeck für den Teilbereich „Windpark Badresch“, Quelle: QGis, OpenStreetMap 2024, unmaßstäblich
Abbildung 2: Ausgrenzung des Geltungsbereichs der 1. Änderung des sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes -Windenergie- des Planungsverbands Schönbeck für den Teilbereich „Windpark Badresch“, Quelle: Ausschnitt aus dem rechtskräftigen digitalen sachlichen Teil-Flächennutzungsplans -Windenergie-, unmaßstäblich
| Hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Miltzow hat am 12.09.2024 den Aufstellungsbeschluss über die 1. Änderung des sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes -Windenergie- des Planungsverbands Schönbeck für den Teilbereich „Windpark Badresch" der Gemeinde Groß Miltzow beschlossen.
Die Firma naturwind schwerin GmbH beabsichtigt im Ortsteil Badresch der Gemeinde Groß Miltzow die Errichtung von insgesamt neun Windenergieanlagen des Typs Vestas V 162. Es ist vorgesehen, eine Fläche von ca. 93 Hektar im Rahmen des Aufstellungsverfahrens über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 „Windpark Badresch“ der Gemeinde Groß Miltzow zu untersuchen, um den Ausbau der regenerativen Energieerzeugung, hier Windkraftnutzung, zu unterstützen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Miltzow hat dem Antrag des Vorhabenträgers zugestimmt und am 04.04.2024 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 „Windpark Badresch“ der Gemeinde Groß Miltzow beschlossen.
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll es sein, durch Festsetzung von durch die WKA benötigten Maximalflächen diese als Sonstige Sondergebiete gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO festzusetzen, die Realisierung und den Betrieb der Windkraftanlagen einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen und Erschließungswege planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Strom aus Windenergie innerhalb des Gemeindegebietes zu sichern.
Auf Hinweis der Kreisplanung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte und im Nachgang zur Beschlussfassung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 17 „Windpark Badresch“ muss der fast 30jährige sachliche Teilflächennutzungsplan -Windenergie- des Planungsverbands Schönbeck dem aktuellen Planungswillen der Gemeinde Groß Miltzow angepasst werden.
Der Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ wurde am 13.11.1997 vom Planungsverband erstmals beschlossen. Auf Grund eines Formfehlers wurde nach wiederholter Auslegung dieser Beschluss am 08.10.1998 wieder aufgehoben und gleichzeitig nach Heilung des Formfehlers erneut gefaßt. Der sachliche Teilflächennutzungsplan und seine Genehmigung mit Erlass des Ministeriums für Arbeit und Bau M-V vom 09.03.1999 wurden am 05.Mai 1999 im Amtlichen Mitteilungsblatt des Amtes Groß Miltzow bekannt gemacht und erlangte mit Ablauf dieses Datums seine Rechtskraft.
Der sachliche Teilflächennutzungsplan schließt auf dem gesamten Verbandsgebiet die Errichtung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen aus.
Mittlerweile wurden innerhalb des Verbandsgebiets und auf dem Gebiet der Gemeinde Groß Miltzow Windkraftanlagen errichtet und mittels Regionalplan legitimiert.
Die Planungsziele der Gemeinde Groß Miltzow haben sich gegenüber dem Beschluss zur Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes geändert. Sie möchte ihre eigene Planungshoheit mit dem Ausscheiden aus dem Planungsverband erlangen und hat hierfür in einer öffentlichen Sitzung vom 22.08.2006 den entsprechenden Beschluss gefasst. Gem. § 9 Abs. 1 der Verbandssatzung wurde die Kündigung beim Amt Woldegk fristgerecht eingereicht.
Planungsziel ist die 1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans im Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch) zum Bauleitplanaufstellungsverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 17, um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch zu entsprechen.
Gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Zur Wahrung des Entwicklungsgebots muss der aktuell rechtskräftige sachliche Teilflächennutzungsplan -Windenergie- geändert werden.
Der Änderungsbereich der 1. Änderung umfasst Flächen, welche im rechtskräftigen sachlichen Teil-Flächennutzungsplan des Planungsverbands Schönbeck als Flächen dargestellt sind, für die die Errichtung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen nicht zulässig ist.
Diese Flächen sollen im 1. Änderungsverfahren den Darstellungen des Bebauungsplans Nr. 17 "Windpark Badresch" der Gemeinde Groß Miltzow entsprechen und als Sonstiges Sondergebiet gem. § 11 BauNVO sowie als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gem. § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB dargestellt werden. Weiterhin sollen Flächen für die Landwirtschaft gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB dargestellt werden.
Der Änderungsbereich der 1. Änderung des sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes ist in der Abbildung 2 dargestellt.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst mit einer Fläche von ca. 93 Hektar folgende Flurstücke:
| - | Gemarkung Badresch, Flur 3, Flurstücke 53-55, 56/1 und 56/2; 57 bis 61, 69 bis 75, 76/1 und 76/2, 77, 78 |
| - | Gemarkung Kreckow, Flur 4, Flurstücke 1, 8 bis 13 |
| - | Gemarkung Klein Daberkow, Flur 3 Flurstücke 104 und 105, 106/1 und 106/2 |
zum großen Teil werden jeweils nur Teilflächen aus den voran aufgeführten Flurstücken beansprucht.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt des Amtes Woldegk „Woldegker Landbote“ (Heimatzeitung mit amtlichen Bekanntmachungen des Amtsbereiches Woldegk)“ bekannt gemacht.
Groß Miltzow, den 04.10.2024