Der Friedhof in Bredenfelde, Gemarkung Bredenfelde, Flur 2, Flurstück 44/3 + 45/2, mit einer Größe von ca. 3.957,24 m² (laut Grafik) wird gem. § 2 Abs. 1 der aktuellen gültigen Friedhofssatzung als Bestattungsplatz geschlossen.
Im Zuge der Überarbeitung der Bewirtschaftung wurde festgestellt, dass die zu unterhaltenden Flächen des Friedhofes in Bredenfelde zu kostenintensiv bzw. groß sind. Aufgrund des Bevölkerungsrückganges und den Rückgang von Grabflächen ist die weitere Nutzung des Friedhofes so wirtschaftlich nicht mehr vertretbar.
Der Friedhof in Bredenfelde, Gemarkung Bredenfelde, Flur 2, Flurstück 44/3 + 45/2, mit einer Größe von ca. 3.957,24 m² (laut Grafik) wird gem. § 2 Abs. 1 der aktuellen gültigen Friedhofssatzung zu Bestattungszwecken geschlossen.
Bei Grabstätten deren Nutzungsdauer beendet ist, ist eine Verlängerung des Nutzungsrechtes nicht mehr möglich. Bestehende Nutzungsrechte an Grabstätten, deren Ruhefrist noch nicht abgelaufen ist, bleiben so lange erhalten, bis die letzte Ruhefrist abgelaufen ist.
Bestehende Nutzungsrechte an teilbelegten Grabstätten, deren Ruhefrist noch nicht abgelaufen ist, behalten das Recht auf Bestattung in der freien Grabstelle. Nach der Schließung dürfen keine neuen Grabstellen vergeben werden.
Der Zutritt zu den vorhandenen Grabstellen ist weiterhin gesichert.
Die Nutzungsberechtigten der betreffenden Grabstellen erhalten eine gesonderte schriftliche Mitteilung.
Beisetzungen können weiterhin auf dem Friedhof in Woldegk oder auf den vorhandenen ortsansässigen kirchlichen Friedhöfen (z.B. auf dem kirchlicher Friedhof in Bredenfelde) durchgeführt werden.
Dieser Beschluss tritt am Tage seiner öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Woldegk, den 22.10.2024
Ausgefertigt: