Abbildung 1: Übersichtslageplan mit Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs der 2. Änderung des sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes -Windenergie- des Planungsverbands Schönbeck für den Teilbereich „Windpark Kublank II“. Quelle: QGis, OpenStreetMap 2024, unmaßstäblich
Abbildung 2: Ausgrenzung des Geltungsbereichs der 2. Änderung des sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes -Windenergie- des Planungsverbands Schönbeck für den Teilbereich „Windpark Kublank II“. Quelle: Ausschnitt aus dem rechtskräftigen digitalen sachlichen Teil-Flächennutzungsplan -Windenergie-, unmaßstäblich
Gemeinde Kublank
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kublank hat am 01.10.2024 den Aufstellungsbeschluss über die 2. Änderung des sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes -Windenergie- des Planungsverbands Schönbeck für den Teilbereich „Windpark Kublank II" der Gemeinde Kublank beschlossen.
Die Firma naturwind schwerin GmbH beabsichtigt in der Gemeinde Kublank die Errichtung von insgesamt bis zu zehn Windenergieanlagen des Typs Vestas V 162. Es ist vorgesehen, eine Fläche von ca. 169 Hektar im Rahmen des Aufstellungsverfahrens über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Windpark Kublank II“ der Gemeinde Kublank zu untersuchen, um den Ausbau der regenerativen Energieerzeugung, hier Windkraftnutzung, zu unterstützen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kublank hat dem Antrag des Vorhabenträgers zugestimmt und am 10.04.2024 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Windpark Kublank II“ der Gemeinde Kublank beschlossen.
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll es sein, durch Festsetzung von durch die WKA benötigten Maximalflächen diese als Sonstige Sondergebiete gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO festzusetzen, die Realisierung und den Betrieb der Windkraftanlagen einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen und Erschließungswege planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Strom aus Windenergie innerhalb des Gemeindegebietes zu sichern.
Auf Hinweis der Kreisplanung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte und im Nachgang zur Beschlussfassung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 „Windpark Kublank II“ muss der fast 30jährige sachliche Teilflächennutzungsplan -Windenergie- des Planungsverbands Schönbeck dem aktuellen Planungswillen der Gemeinde Kublank angepasst werden.
Der Teilflächennutzungsplan -Windenergie- wurde am 13.11.1997 vom Planungsverband erstmals beschlossen. Auf Grund eines Formfehlers wurde nach wiederholter Auslegung dieser Beschluß am 08.10.1998 wieder aufgehoben und gleichzeitig nach Heilung des Formfehlers erneut gefaßt. Der sachliche Teilflächennutzungsplan und seine Genehmigung mit Erlaß des Ministeriums für Arbeit und Bau M-V vom 09.03.1999 wurden am 05.Mai 1999 im Amtlichen Mitteilungsblatt des Amtes Woldegk bekannt gemacht und erlangte mit Ablauf dieses Datums seine Rechtskraft.
Der sachliche Teilflächennutzungsplan schließt auf dem gesamten Verbandsgebiet die Errichtung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen aus.
Mittlerweile wurden innerhalb des Verbandsgebiets und auf dem Gebiet der Gemeinde Kublank Windkraftanlagen errichtet und mittels Regionalplan legitimiert.
Die Planungsziele der Gemeinde Kublank haben sich gegenüber dem Beschluss zur Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes geändert. Sie möchte ihre eigene Planungshoheit mit dem Ausscheiden aus dem Planungsverband erlangen und hat hierfür in einer öffentlichen Sitzung vom 01.10.2024 den entsprechenden Beschluss gefasst. Gem. § 9 Abs. 1 der Verbandssatzung wurde die Kündigung beim Amt Woldegk fristgerecht eingereicht.
Planungsziel ist die 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans im Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch) zum Bauleitplanaufstellungsverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4, um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch zu entsprechen.
Gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Zur Wahrung des Entwicklungsgebots muss der aktuell rechtskräftige sachliche Teilflächennutzungsplan -Windenergie- geändert werden.
Der Änderungsbereich der 2. Änderung umfasst Flächen, welche im rechtskräftigen sachlichen Teil-Flächennutzungsplan des Planungsverbands Schönbeck als Flächen dargestellt sind, für die die Errichtung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen nicht zulässig ist.
Diese Flächen sollen im 2. Änderungsverfahren den Darstellungen des Bebauungsplans Nr. 4 "Windpark Kublank II" der Gemeinde Kublank entsprechen und als Sonstiges Sondergebiet gem. § 11 BauNVO sowie als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gem. § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB dargestellt werden. Weiterhin sollen Flächen für die Landwirtschaft gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB dargestellt werden.
Der Änderungsbereich der 2. Änderung des sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes ist in der Abbildung 2 dargestellt.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst mit einer Fläche von ca. 169 Hektar folgende Flurstücke:
| - | in der Gemarkung Friedrichshof, Flur 7, teilweise das Flurstück 43/4 |
| - | in der Gemarkung Friedrichshof, Flur 8, teilweise die Flurstücke 1, 2/1, 3/1 und 4/1 |
| - | in der Gemarkung Kublank, Flur 5, die Flurstücke 4/2, 4/3, 7/1, 8/1, 9/1, 10/1 bis 13/1 und 15/1 sowie teilweise die Flurstücke 3/1, 4/1, 6/1, 11/1, 16/2, 17, 25/1 und 26 |
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt des Amtes Woldegk „Woldegker Landbote“ (Heimatzeitung mit amtlichen Bekanntmachungen des Amtsbereiches Woldegk)“ bekannt gemacht.
Kublank, den 01.11.2024