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Woldegker Landbote
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Staatl. Amt für Landwirtschaft und Umwelt

Mecklenburgische Seenplatte

- Flurneuordnungsbehörde -

Bodenordnungsverfahren Schönbeck nach § 56 Landwirtschafts-anpassungsgesetz (LwAnpG)

  • Bekanntgabe des Bodenordnungsplans

  • Ladung zum Anhörungstermin

  • Öffentliche Zustellung von Auszügen aus dem Bodenordnungsplan

Im Bodenordnungsverfahren Schönbeck, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wurde der Bodenordnungsplan gem. § 59 Abs. 1 LwAnpG i.V. m. § 58 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) aufgestellt.

I.

Bekanntgabe des Bodenordnungsplans

Die Bekanntgabe des Bodenordnungsplans erfolgt insbesondere für die Nebenbeteiligten sowie für alle Teilnehmer, die nach der Zustellung von Planauszügen noch keine Gelegenheit für eine individuelle Bekanntgabe und Erläuterung hatten, durch Auslegung des Plantextes, der Register und der Verfahrenskarten im

Dienstgebäude der Flurneuordnungsbehörde in Neubrandenburg,

Neustrelitzer Str. 120, in der Zeit vom 4.12. bis zum 15.12.2023

Für die Einsichtnahme bzw. eine individuelle Erläuterung müssen gesonderte Termine vereinbart werden (Tel.: 0385 58869-301 bzw. 310).

Teilnehmer sind alle Eigentümer von Grundstücken im Gebiet des Bodenordnungsverfahrens sowie die ihnen gleichgestellten Inhaber von Erbbaurechten bzw. Gebäudeeigentum.

Nebenbeteiligte sind insbesondere die Eigentümer der an das Verfahrensgebiet angrenzenden Flurstücke, weil durch den Bodenordnungsplan die Verfahrensgrenze gem. § 56 FlurbG festgelegt wird. Die Anhörung über den Bodenordnungsplan tritt an die Stelle des nach dem Katasterrecht gültigen Bekanntgabe- und Anhörungsverfahren (§ 31 Abs. 5 GeoVermG M-V).

Weitere Nebenbeteiligte gem. § 10 FlurbG sind u.a. Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände, Pächter sowie Inhaber von Rechten an zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücken.

II.

Ladung zum Anhörungstermin

Gem. § 59 Abs. 2 FlurbG müssen Widersprüche gegen die Regelungen des Bodenordnungs-planes zur Vermeidung des Ausschlusses in einem Anhörungstermin erhoben werden.

Hiermit lade ich zur Anhörung am 11.1.2024 von 9:00 bis 12:00 sowie 13:30 bis 15:30 Uhr ins Dienstgebäude der Flurneuordnungsbehörde in Neubrandenburg, Zimmer 316 (Anschrift siehe oben).

Beteiligte, die an der Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.

Vollmachtsvordrucke können bei der Flurneuordnungsbehörde angefordert werden.

Eine Teilnahme am Anhörungstermin ist nicht unbedingt erforderlich, insbesondere wenn kein Widerspruch erhoben werden soll.

Auf die Regelungen des § 134 Abs. 1 FlurbG wird verwiesen.

(„Versäumt ein Beteiligter einen Termin oder erklärt er sich nicht bis zum Schluss des Termins über den Verhandlungsgegenstand, so wird angenommen, dass er mit dem Ergebnis der Verhandlung einverstanden ist …“)

III.

Öffentliche Zustellung von Auszügen aus dem Bodenordnungsplan

Gem. § 59 Abs. 3 FlurbG ist jedem Teilnehmer ein Auszug aus dem Bodenordnungsplan zuzustellen.

Für folgende Eigentümer konnten eine Anschrift bzw. Rechtsnachfolger nicht ermittelt werden:

Die diesen Eigentümern zuzustellenden Auszüge aus dem Bodenordnungsplan werden hiermit öffentlich zugestellt. Sie liegen im Dienstgebäude der Flurneuordnungsbehörde in Neubrandenburg, Zimmer 316 (Anschrift siehe oben) zur Abholung bereit (vorherige telefonische Anmeldung wird empfohlen).

Gem. § 108 VwVfG M-V gelten die Auszüge 1 Monat nach dem 1. Tag der öffentlichen Bekanntmachung als zugestellt.

Neubrandenburg, den 23.11.2023

Im Auftrag

gez. Schmidt