Das Amt Woldegk sucht Kandidaten/Kandidatinnen für die Wahl
Die Wahl findet am 18.02.2025 um 19:00 Uhr im Gerätehaus in Woldegk (Am Wendeplatz 1, 17348 Woldegk) statt.
Im Amtsbereich des Amtes Woldegk werden 11 Freiwillige Feuerwehren mit ca. 244 aktiven Mitgliedern, 67 Mitgliedern in den Ehrenabteilungen und ca. 108 Kinder und Jugendlichen in den 6 Kinder- und Jugendwehren vorgehalten.
| - | Beratung der amtsangehörigen Feuerwehren in fachlichen und organisatorischen Fragen und der Gemeinden bei der Finanzausstattung |
| - | Organisation und Durchführung regelmäßiger Wehrleiterberatungen in Zusammenarbeit mit dem Amt Woldegk |
| - | Koordinierung der Aus- und Fortbildungen |
| - | Mitwirken bei der Berücksichtigung besonderer Gefahren und Risiken im Amtsbereich bei der gemeindeübergreifenden Brandschutzbedarfsplanung |
| - | Einwirkung auf die Bestimmung von Feuerwehren mit besonderen Aufgaben entsprechend der Brandschutzbedarfsplanung |
| - | Mitwirkung bei der Aufstellung von Einsatz- und Alarmplänen |
| - | Unterstützung der Gemeinden bei der Bildung von gemeindeübergreifenden Führungsgruppen |
| - | Absicherung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren im Amtsbereich |
| - | Organisation und Durchführung von Projekten/Aktivitäten (u.a. Amtsausscheid) in Zusammenarbeit mit den Freiwilligen Feuerwehren und des Amtes Woldegk |
Die Wahlperiode beträgt 6 Jahre.
Voraussetzungen für die Bekleidung des Ehrenamtes sind neben viel Eigeninitiative und Engagement nach Nr. 2 der Wahlordnung für Amtswehrführer und deren Stellvertreter vom 9. Dezember 2010 sowie Anlage 2 zu § 3 Absatz 2 FwLDAVO M-V:
| 1. | mindestens seit vier Jahren einer freiwilligen Feuerwehr angehören | |
| 2. | die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzen | |
| 3. | die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht haben oder sich bei der Annahme der Wahl zur Teilnahme innerhalb von 2 Jahren verpflichtet haben | |
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| Die erforderlichen Lehrgänge sind: | |
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| a. | Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren sowie der Pflicht- und Werkfeuerwehren müssen vor einer Wahl oder Bestellung in die Funktion der Amtswehrführung die Ausbildung Zugführer erfolgreich abgeschlossen haben (Gleiches gilt für die Stellvertretung) |
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| b. | Für die Funktion der Amtswehrführung muss die vorgeschriebene Mindestausbildung: Verbandsführer und Leiter einer Feuerwehr erfolgreich abgeschlossen sein. Ist die Ausbildung noch nicht vollständig erbracht worden, sind die fehlenden Ausbildungsgänge innerhalb von zwei Jahren nachzuholen. Gewählte oder bestellte Funktionstragende haben sich im Anschluss an die Wahl oder die Bestellung schriftlich zur unverzüglichen Ableistung der noch nicht abgeschlossenen Ausbildungsgänge zu verpflichten. |
| 4. | die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten, | |
| 5. | das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet haben | |
| 6. | über einen PKW-Führerschein verfügen | |
Der/die Amtswehrführer/in und sein/e Stellvertreter/in erhält eine angemessene Aufwandsentschädigung für seine/ihre ehrenamtliche Tätigkeit (Amtswehrführer/in ab 01.01.2025 in Höhe von 400 Euro monatlich, stellvertretende/r Amtswehrführer/in ab 01.01.2025 in Höhe von 200 Euro monatlich), gemäß der Verordnung über die Aufwands-und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung – FwEntschVO M-V) vom 11. Dezember 2023.
Die Wahlvorschläge sind bis spätestens Dienstag, den 04.02.2025 um 12:00 Uhr beim
Amtsvorsteher des Amtes Woldegk
Fachbereich Bau-/Ordnung
Karl-Liebknecht-Platz 1
17348 Woldegk
einzureichen.
Die Wahlvorschläge müssen von mindestens zwei Gemeindewehrführungen oder Ortswehrführern der amtsangehörigen Feuerwehren unterzeichnet sein.
Mit freundlichen Grüßen