Abbildung 1: Übersichtslageplan mit Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs der 1. Änderung des sachlichen Tteil-Flächennutzungsplans -Windenergie- des Planungsverbands Schönbeck für den Teilbereich „Windpark Badresch“, Quelle: QGis, OpenStreetMap 2024, unmaßstäblich
Abbildung 2: Ausgrenzung der 1. Änderung des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 17 „Windpark Badresch“ der Gemeinde Groß Miltzow
Gemeinde Groß Miltzow
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
| Hier: | Bekanntmachung über die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Miltzow hat am 12.09.2024 die 1. Änderung des Sachlichen Teil-Flächennutzungsplans -Windenergie- des Planungsverbands Schönbeck für den Teilbereich „Windpark Badresch“, der Gemeinde Groß Miltzow beschlossen.
Der Beschluss wurde ortsüblich bekannt gemacht.
Die Vorhabenfläche befindet sich in den Gemarkungen
| - | Badresch, Flur 3, Flurstücke 53-55, 56/1 und 56/2; 57 bis 61, 69 bis 75, 76/1 und 76/2, 77, 78 |
| - | Kreckow, Flur 4, Flurstücke 1, 8 bis 13 |
| - | Klein Daberkow, Flur 3 Flurstücke 104 und 105, 106/1 und 106/2 |
Es werden jeweils nur Teilflächen aus den voran aufgeführten Flurstücken für die WEA- Planung benötigt.
Die Größe des Geltungsbereichs beträgt ca. 93 Hektar.
Die Lage des Änderungsbereichs im sachlichen Teil-Flächennutzungsplan -Windenergie- ist in der Abbildung 2 dargestellt.
Der sachliche Teilflächennutzungsplan schließt auf dem gesamten Verbandsgebiet die Errichtung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen aus. Der Änderungsbereich der 1. Änderung umfasst Flächen, welche im rechtskräftigen sachlichen Teil-Flächennutzungsplan des Planungsverbands Schönbeck als Flächen dargestellt sind, für die die Errichtung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen nicht zulässig ist.
Mittlerweile wurden innerhalb des Verbandsgebiets und auf dem Gebiet der Gemeinde Groß Miltzow Windkraftanlagen errichtet und mittels Regionalplan legitimiert.
Die Planungsziele der Gemeinde Groß Miltzow haben sich gegenüber dem Beschluss zur Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes geändert. Planungsziel[CS1] ist die 1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans im Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch) zum Aufstellungsverfahren über den vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 17 „Windpark Badresch“ der Gemeinde Groß Miltzow, um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch zu entsprechen, sodass der Bebauungsplan den zukünftigen Darstellungen des sachlichen Teil-Flächennutzungsplans entspricht.
Diese Flächen sollen im 1. Änderungsverfahren den zukünftigen Darstellungen des Bebauungsplans Nr. 17 "Windpark Badresch" der Gemeinde Groß Miltzow entsprechen und als Sonstiges Sondergebiet gem. § 11 BauNVO dargestellt werden[CS2]. Die landwirtschaftliche Nutzung soll weiterhin bis auf anderweitige Nutzung durch die WEA (WEA-Standorte mit Stellflächen und Zuwegungen) vorrangig möglich sein.
Diese Bekanntmachung und der Vorentwurf des o. g. Bauleitplanes mit der dazugehörigen Begründung, einschließlich Umweltbericht (als Ergebnis der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 u. § 2a BauGB) und die Anlagen, werden zur Möglichkeit der Einsichtnahme gem. § 3 Abs. 1 BauGB
vom 23.12.2024 bis 31.01.2025
im Internet auf der Homepage des Amtes Woldegk unter der Internetseite https://www.amt.windmuehlenstadt-woldegk.de veröffentlicht.
Zusätzlich liegen der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen als eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit während des Auslegungszeitraumes
vom 23.12.2024 bis 31.01.2025
im Amt Woldegk, Bauamt, Karl-Liebknecht-Platz 1 in 17348 Woldegk, während der folgenden Zeiten öffentlich aus:
| Montag | 08:30 - 12:00 |
| Dienstag | 08:30 - 12:00 und 13:00 - 17:30 Uhr |
| Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr |
| Freitag | 08:30 - 12:00 |
Weiterhin werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de) zugänglich gemacht.
Innerhalb der oben genannten Frist können Stellungnahmen zum Vorentwurf über die 1. Änderung des sachlichen Teil-Flächennutzungsplans -Windenergie- des Planungsverbands Schönbeck abgegeben werden:
| 1. | elektronisch übermittelt an folgende mail Adresse: d.nebe@amt-woldegk.de |
| 2. | schriftlich an die Amtsverwaltung Amt Woldegk, Bauamt, Karl-Liebknecht-Platz 1 in 17348 Woldegk, Fax: 03963 256535 |
| 3. | oder während der Dienststunden in der Amtsverwaltung Amt Woldegk zur Niederschrift vorgebracht werden. |
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 Nr. 3. BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Sachlichen Teil-Flächennutzungsplans -Windenergie- des Planungsverbands Schönbeck für den Teilbereich „Windpark Badresch“ der Gemeinde Groß Miltzow unberücksichtigt bleiben können.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.
Hinweise zum Datenschutz sind unter https://www.amt.windmuehlenstadt-woldegk/datenschutz.de zu finden.
Groß Miltzow, den 29.11.2024