Abbildung 1: Übersichtslageplan mit Darstellung der 1. Änderung des räumlichen Geltungsbereichs desr vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 17 „Windpark Badresch“, Quelle: QGis, OpenStreetMap 2024, unmaßstäblich
Abbildung 2: Ausgrenzung der 1. Änderung des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 17 „Windpark Badresch“ der Gemeinde Groß Miltzow
Gemeinde Groß Miltzow
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
| Hier: | Bekanntmachung über die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitigen Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Miltzow hat am 04.04.2024 auf Antrag des Vorhabenträgers den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 „Windpark Badresch“ der Gemeinde Groß Miltzow beschlossen. Der Beschluss wurde ortsüblich bekannt gemacht.
Bei der Flächenausweisung für die Windenergie an Land gibt es in der Praxis unterschiedliche Regelungen für die Platzierung von Windenergieanlagen (WEA) an den Grenzen der ausgewiesenen Flächen. Es werden zwei Varianten unterschieden:
| 1. | „Rotor-in“: Hierbei muss die WEA inklusive ihres Rotors vollständig innerhalb der ausgewiesenen Fläche stehen. |
| 2. | „Rotor-out“: Bei dieser Regelung darf der Rotor der WEA über die ausgewiesene Fläche hinausragen. Lediglich der Turmfuß muss innerhalb der Windfläche platziert werden. |
Der Vorhabenträger entscheidet sich für die 1. Variante „Rotor-in“. Somit muss die überstellte Rotorfläche in die Flächenkulisse des Bebauungsplanes und somit in seinen Geltungsbereich einbezogen werden.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Miltzow hat aufgrund der beabsichtigten Rotor-in-Planung am 30.05.2024 die 1. Änderung des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 17 „Windpark Badresch“ der Gemeinde Groß Miltzow“ beschlossen.
Der Beschluss wurde ortsüblich bekannt gemacht.
Die Vorhabenfläche befindet sich in den Gemarkungen
| - | Badresch, Flur 3, Flurstücke 53-55, 56/1 und 56/2; 57 bis 61, 69 bis 75, 76/1 und 76/2, 77, 78 |
| - | Kreckow, Flur 4, Flurstücke 1, 8 bis 13 |
| - | Klein Daberkow, Flur 3 Flurstücke 104 und 105, 106/1 und 106/2 |
Es werden jeweils nur Teilflächen aus den voran aufgeführten Flurstücken für die WEA- Planung benötigt.
Die Größe des neuen Geltungsbereichs beträgt ca. 93 Hektar.
Alle weiteren mit dem Aufstellungsbeschluss vom 04.04.2024 erläuterten Ziele und Planungsabsichten bleiben von der 1. Änderung des Geltungsbereichs unverändert.
Die Lage des Geltungsbereichs ist in der Abbildung 2 dargestellt.
Ziel des o.g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO die Errichtung und Nutzung von insgesamt neun Windenergieanlagen zu ermöglichen. Die landwirtschaftliche Nutzung soll weiterhin bis auf anderweitige Nutzung durch die WEA (WEA-Standorte mit Stellflächen und Zuwegungen) vorrangig möglich sein.
Diese Bekanntmachung und der Vorentwurf des o. g. Bauleitplanes mit der dazugehörigen Begründung, einschließlich Umweltbericht (als Ergebnis der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 u. § 2a BauGB) und die Anlagen, werden zur Möglichkeit der Einsichtnahme gem. § 3 Abs. 1 BauGB
vom 23.12.2024 bis 31.01.2025
im Internet auf der Homepage des Amtes Woldegk unter der Internetseite https://www.amt.windmuehlenstadt-woldegk.de veröffentlicht.
Zusätzlich liegen der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen als eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit während des Auslegungszeitraumes
vom 23.12.2024 bis 31.01.2025
im Amt Woldegk, Bauamt, Karl-Liebknecht-Platz 1 in 17348 Woldegk, während der folgenden Zeiten öffentlich aus:
| Montag | 08:30 - 12:00 |
| Dienstag | 08:30 - 12:00 und 13:00 - 17:30 Uhr |
| Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr |
| Freitag | 08:30 - 12:00 |
Weiterhin werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de) zugänglich gemacht.
Innerhalb der oben genannten Frist können Stellungnahmen zum Vorentwurf über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 „Windpark Badresch“ abgegeben werden:
| 1. | elektronisch übermittelt an folgende mail Adresse: d.nebe@amt-woldegk.de |
| 2. | schriftlich an die Amtsverwaltung Amt Woldegk, Bauamt, Karl-Liebknecht-Platz 1 in 17348 Woldegk, Fax: 03963 256535 |
| 3. | oder während der Dienststunden in der Amtsverwaltung Amt Woldegk zur Niederschrift vorgebracht werden. |
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 Nr. 3. BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 „Windpark Badresch“ der Gemeinde Groß Miltzow unberücksichtigt bleiben können.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.
Hinweise zum Datenschutz sind unter https://www.amt.windmuehlenstadt-woldegk/datenschutz.de zu finden.
Groß Miltzow, den 29.11.2024