Alle bisherigen Grundsteuerbescheide des Amtes Woldegk werden kraft Gesetzes zum 31.12.2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben.
Damit entfällt die Basis für Vorauszahlungen für 2025. Es werden neue Grundsteuerbescheide auf Grundlage der noch zu erlassenden Hebesatzsatzungen versendet.
Mit der Grundsteuerreform geht für Gebäude auf fremden Grund und Boden ab dem 01.01.2025 die Besteuerung vom Nutzer auf den Eigentümer über und somit entfällt für die Nutzer von Garagen, Kleingärten, Bungalows u.ä. die Steuerpflicht.
Die erteilten SEPA-Einzugsermächtigungen bleiben bestehen.
Seitens der Finanzämter werden keine Aufhebungsbescheide für das Ende der Steuerpflicht zum 31.12.2024 versendet, auch nicht für Gebäude auf fremden Grund und Boden, wo die Besteuerung vom Nutzer auf den Eigentümer übergeht.