Abbildung 1: Übersichtslageplan mit Darstellung des Änderungsbereichs/räumlicher Geltungsbereich der 2. Änderung des sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes -Windenergie- des Planungsverbands Schönbeck für den Teilbereich „Windpark Kublank II“; Quelle: QGis, OpenStreetMap 2025, unmaßstäblich
Abbildung 2: Ausgrenzung des Geltungsbereichs der 2. Änderung des sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes -Windenergie- des Planungsverbands Schönbeck für den Teilbereich „Windpark Kublank II“; Quelle: Ausschnitt aus dem rechtskräftigen digitalen sachlichen Teil-Flächennutzungsplan -Windenergie-, unmaßstäblich
Gemeinde Kublank
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
| Hier: | Bekanntmachung über die Änderung des Änderungsbereichs der 2. Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes -Windenergie- des Planungsverbandes Schönbeck für den Teilbereich „Windpark Kublank“ in der Gemeinde Kublank |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kublank hat am 01.10.2024 den Aufstellungsbeschluss über die 2. Änderung des sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes -Windenergie- des Planungsverbands Schönbeck für den Teilbereich „Windpark Kublank II" der Gemeinde Kublank gefasst.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst mit einer Fläche von ca. 169 Hektar folgende Flurstücke:
| - | in der Gemarkung Friedrichshof, Flur 7, teilweise das Flurstück 43/4 |
| - | in der Gemarkung Friedrichshof, Flur 8, teilweise die Flurstücke 1, 2/1, 3/1 und 4/1 |
| - | in der Gemarkung Kublank, Flur 5, die Flurstücke 4/2, 4/3, 7/1, 8/1, 9/1, 10/1 bis 13/1 und 15/1 sowie teilweise die Flurstücke 3/1, 4/1, 6/1, 11/1, 16/2, 17, 25/1 und 26 |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kublank hat am 18.12.2025 die Änderung des Änderungsbereichs der 2. Änderung des sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes -Windenergie- des Planungsverbands Schönbeck für den Teilbereich „Windpark Kublank II" der Gemeinde Kublank beschlossen und den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Die Änderung des Änderungsbereichs beinhaltet die Herausnahme einer nördlichen Teilfläche des Planungsgebietes der 2. Änderung des sachlichen TeilFlächennutzungsplanes -Windenergie- des Planungsverbands Schönbeck. Die Verkleinerung bemisst sich auf ca. 60 Hektar.
Der Entfall dieser nördlichen Teilfläche ist erforderlich, da sie sich im Nahbereich eines Schreiadlervorkommens, gelegen im Schönbecker Wald, befindet. Gemäß § 45b Anlage 1 Abs.1 BNatSchG beläuft sich der Nahbereich für Schreiadler auf 1.500m. lnnerhalb des Nahbereichs ist nach § 45b BNatSchG von einem nicht widerlegbaren, signifikant erhöhten Tötungsrisiko auszugehen, das nicht durch Maßnahmen unter die Signifikanzschwelle gesenkt werden kann. Daher ist er von der Bebauung mit Windenergieanlagen freizuhalten.
Der geänderte räumliche Geltungsbereich befindet sich in den Gemarkungen:
| - | Friedrichshof, Flur 7, Flurstück 43/3 |
| - | Friedrichshof, Flur 8, Flurstücke 2/1, 3/1 und 4/1 |
| - | Kublank, Flur 5, Flurstücke 3/1, 4/1, 4/2, 4/3, 6/1, 7/1, 8/1, 9/1, 10/1, 11/1, 12/1, 13/1, 15/1, 16/2, 17, 25/1 und 26 |
Es werden jeweils nur Teilflächen aus den voran aufgeführten Flurstücken für die WEAPlanung benötigt.
Die Größe des geänderten räumlichen Geltungsbereichs beträgt ca. 109,17 Hektar.
Es werden jeweils nur Teilflächen aus den voran aufgeführten Flurstücken benötigt. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan 1 und 2 ersichtlich.
Die Firma naturwind schwerin GmbH beabsichtigt in der Gemeinde Kublank die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen (WKA). Es ist vorgesehen, eine Fläche von ca. 109 Hektar im Rahmen des Aufstellungsverfahrens über die 2. Änderung des sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes für die Windkraftnutzung baurechtlich vorzubereiten und um den Ausbau der regenerativen Energieerzeugung im Bundesland zu unterstützen (Planungsziel). Es soll ebenfalls die Möglichkeit geschaffen werden, innerhalb des Geltungsbereichs Maßnahmen für das Repowering in Verbindung mit dem östlich angrenzenden Windpark vornehmen zu können.
Um die Windparkplanung baurechtlich und städtebaulich verbindlich zu steuern, stellt die Gemeinde, parallel zur Flächennutzungsplanänderung, einen Bebauungsplan auf. Ziel des Bebauungsplanverfahrens soll sein, die Windkraftnutzung als Sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) festzusetzen, um die Realisierung und den Betrieb der Windkraftanlagen einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen und Erschließungswege planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Strom aus Windenergie innerhalb des Gemeindegebietes zu sichern.
Auf den unbebauten Flächen soll weiterhin ungehindert die landwirtschaftliche Nutzung erfolgen.
Nach § 249c Abs. 1 BauGB in der novellierten Fassung (n.F.) sind, ab dem 15.08.2025, in Flächennutzungsplänen, die Windenergiegebiete darstellen sollen, diese Gebiete gleichzeitig als Beschleunigungsgebiete darzustellen. Gemäß § 245f Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB n.F. sind auch in Aufstellung befindliche Windenergiegebiete, für die vor dem 15.08.2025 ein Beschluss zur FNP -Aufstellung gefasst wurde, als Beschleunigungsgebiete darzustellen. Die Die Gemeinde nutzt die Möglichkeit der gleichzeitigen Darstellung.
Gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Zur Wahrung des Entwicklungsgebots muss der aktuell rechtskräftige sachliche Teilflächennutzungsplan -Windenergie- geändert werden.
Der Änderungsbereich der 2. Änderung umfasst Flächen, welche im rechtskräftigen sachlichen Teil-Flächennutzungsplan des Planungsverbands Schönbeck als Flächen dargestellt sind, für die die Errichtung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen nicht zulässig ist.
Der Änderungsbereich der 2. Änderung des sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes ist in der Abbildung 2 dargestellt.
Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt des Amtes Woldegk „Woldegker Landbote“ (Heimatzeitung mit amtlichen Bekanntmachungen des Amtsbereiches Woldegk)“ und im Internet unter www.amt.windmuehlenstadt-woldegk.de bekannt gemacht.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Datenschutzgesetz M-V. Hinweise zum Datenschutz sind unter https://www.amt.windmuehlenstadt-woldegk/datenschutz.de zu finden.
Diese Bekanntmachung erscheint am 20.02.2026 im amtlichen Mitteilungsblatt des Amtes Woldegk „Woldegker Landbote (Heimatzeitung mit amtlichen Bekanntmachungen des Amtsbereiches Woldegk)“ und im Internet auf der Seite des Amtes Woldegk.
Kublank, den 06.02.2026