Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönhausen beschließt auf ihrer Sitzung am 21.03.2024 nach Kenntnis des Berichtes der NKHR-Beratungsgesellschaft über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 und des abschließenden Prüfvermerkes des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Woldegk die Feststellung des Jahresabschlusses mit einer Bilanzsumme von 2.888.927,12 € und erteilt der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung.
Der Beschluss wird hiermit gem. § 60 Absatz 6 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss inklusive aller erforderlichen Anlagen und Bestandteile mit dem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes und dem abschließenden Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegt zur Einsichtnahme vom 25.03.-05.04.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Amt Woldegk, Haus 1, Zimmer 303 öffentlich aus.
Schönhausen, den 22.03.2024