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Woldegker Landbote
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönhausen beschließt auf ihrer Sitzung am 21.03.2024 nach Kenntnis des Berichtes der NKHR-Beratungsgesellschaft über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 und des abschließenden Prüfvermerkes des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Woldegk die Feststellung des Jahresabschlusses mit einer Bilanzsumme von 2.888.927,12 und erteilt der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung.

Der Beschluss wird hiermit gem. § 60 Absatz 6 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern öffentlich bekannt gemacht.

Der Jahresabschluss inklusive aller erforderlichen Anlagen und Bestandteile mit dem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes und dem abschließenden Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegt zur Einsichtnahme vom 25.03.-05.04.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Amt Woldegk, Haus 1, Zimmer 303 öffentlich aus.

Schönhausen, den 22.03.2024

Schulz
Bürgermeisterin