Auf der Grundlage des § 44 Absatz 4 der Kommunalverfassung M-V über die Annahme von Zuwendungen im Jahr 2025 für die Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 der Kommunalverfassung M-V wurde der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte für die amtsangehörigen Gemeinden, die Windmühlenstadt Woldegk und das Amt Woldegk Bericht erstattet.
Der Bericht liegt in der Amtskasse, Karl-Liebknecht-Platz 1, 17348 Woldegk, Haus 1, Zimmer 114 zu den Öffnungszeiten des Amtes Woldegk vom 01.05. bis 31.05.2026 zur Einsichtnahme aus.
Im Auftrag