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Woldegker Landbote
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Ausschreibung Amtsjugendfeuerwehrwart (m/w/d)

Besetzung der Funktion Amtsjugendfeuerwehrwart (AJFW) des Amtes Woldegk

Sehr geehrte Kameradinnen und Kameraden,

zur Versammlung am 11.09.2026 ist die Wahl zum Amtsjugendfeuerwehrwart vorgesehen.

Auf der Grundlage bestehender Rechtsvorschriften, wie u.a. § 2 (1) Nr. 8 der FwLDAVO M-V sowie deren Anlage 1 Nr. 6 und Anlage 2 werden nachfolgende Voraussetzungen benannt:

Wählbar ist, wer:

aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr des Amtes angehört,

eine erfolgreich abgeschlossene Truppführerausbildung besitzt und bei angenommener Wahl sich für die Absolvierung erforderlicher Lehrgänge (Gruppenführer, Grundlagenlehrgang für Kinder- und Jugendarbeit) innerhalb von 2 Jahren schriftlich verpflichtet,

die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt (Einreichung eins erweiterten Führungszeugnisses erforderlich),

und eine gültige JuLeiCa besitzt bzw. diese ebenfalls innerhalb von 2 Jahren nachholt.

Amtszeit:

Die Amtszeit beträgt in Anlehnung des § 12 Abs. 1 BrSchG 6 Jahre.

Arbeitsaufgaben:

-

Leitung und Koordination der Jugendfeuerwehren des Amtes auf allen Ebenen der Jugendarbeit,

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Vertretung der Jugendfeuerwehren des Amtes nach innen und außen, Teilnahme an Veranstaltung auf Kreisebene,

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Organisation und Durchführung von Projekten und Veranstaltungen für die Jugendfeuerwehren des Amtes,

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Unterstützung der Jugendfeuerwehrwartungen,

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Mitwirkung bei der Jugendarbeit der Jugendfeuerwehren,

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Durchführen der Öffentlichkeitsarbeit im Jugendbereich des Amtes,

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Durchführen von regelmäßigen Jugendwartberatungen auf Amtsebene,

-

Zusammenarbeit mit der Amtswehrführung,

-

Erarbeitung einer Jugendordnung,

Profil:

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Du hast Spaß an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.

-

Deine Persönlichkeit zeichnet sich durch Teamfähigkeit und eine hohe Sozialkompetenz aus.

-

Du hast gute Ideen, welche die Jugendarbeit vor Ort und auf Amtsebene vorantreiben.

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Du hast kein Problem damit, vor größeren Gruppen zu sprechen und Repräsentationsaufgaben zu übernehmen.

-

Du bringst Erfahrung und Kenntnisse für die Durchführung von Projekten mit.

-

Du möchtest Verantwortung übernehmen und Prozesse aktiv mitgestalten.

-

Du bringst die Bereitschaft zur Wahrnehmung von Terminen unterhalb der wöchentlichen Arbeitszeit und am Wochenende mit.

-

Du besitzt einen PKW-Führerschein (Klasse B)

Der/die Amtsjugendwart erhält eine angemessene Aufwandsentschädigung (in Höhe von zurzeit 250,00 EUR monatlich) für seine/ihre ehrenamtliche Tätigkeit gemäß der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung – FwEntschVO M-V) vom 11. Dezember 2023.

Inhalt der Bewerbung:

Bewerbungsschreiben

Lebenslauf

Kopien Lehrgangsbescheinigungen

Die Wahlvorschläge sind bis spätestens Freitag, den 28.08.2026 um 12:00 Uhr beim

Amtsvorsteher des Amtes Woldegk

Fachbereich Bau/Ordnung

Karl-Liebknecht-Platz 1

17348 Woldegk

einzureichen.

Die Wahlvorschläge müssen mind. mit der Unterschrift von zwei Jugendwartungen des Amtes unterzeichnet sein.

Für Rückfragen steht für das Amt Woldegk die Sachbearbeiterin Frau Welchar sowie der Amtsfeuerwehrführer, Herr Meier, zur Verfügung.

Hinweis:

Bewerbungs- und Fahrtkosten werden nicht erstattet. Haben Sie Verständnis dafür, dass Bewerbungen, die auf dem Postweg bei uns eingehen, nach Abschluss des Verfahrens aufgrund des Verwaltungsaufwands nicht zurückschicken werden.

Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Es wird darum gebeten, eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Sinne § 68 SGB IX bereits bei der Bewerbung mitzuteilen.

Sofern Sie eine Absage bekommen, bewahren wir die postalisch übersandten Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf einer Frist von zwei Monaten auf, nach Abschluss des Verfahrens werden diese Unterlagen auf Grundlage datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 b) und e) Datenschutzgrundverordnung – zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen – in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Datenschutzgesetz M-V.

Woldegk, den 27.04.2026

Dr. E.-J. Lode
Amtsvorsteher