Amt Woldegk das heißt: offen, sozial, vielseitig, naturverbunden, überraschend, bodenständig, attraktiv, überschaubar, wachsend – eben Lebensqualität auf den ersten und zweiten Blick! Fast 6.200 Einwohner fühlen sich hier zu Hause – und als Teil einer Region, die glücklich macht. Als Arbeitgeber setzen wir Schwerpunkte auf Vielfalt und Verlässlichkeit, Kollegialität und Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Wir freuen uns auf Sie als neue Kollegin und neuen Kollegen.
Wir suchen in Vollzeitbeschäftigung, mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden Sie für die Stelle der
Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) oder alternativ im kaufmännischen Bereich mit Berufserfahrung.
Entsprechend der Auswahlrichtlinien erfolgt das Auswahlverfahren mit den Komponenten strukturiertes Interview und Kurzvortrag.
Für Fragen steht Ihnen der Fachbereichsleiter Ordnung und Bau Herr Klappstein, Rufnummer 03963 256518 zur Verfügung.
Bei Interesse richten Sie bitte ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Darstellung des beruflichen Werdegangs, Zeugnisse etc.) bis zum 31.07.2025 an das
Amt Woldegk
Leitender Verwaltungsbeamter
Karl-Liebknecht-Platz 1
17348 Woldegk.
Hinweis:
Bewerbungs- und Fahrtkosten werden nicht erstattet. Haben Sie Verständnis dafür, dass Bewerbungen, die auf dem Postweg bei uns eingehen, nach Abschluss des Verfahrens aufgrund des Verwaltungsaufwands nicht zurückschicken werden.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Es wird darum gebeten, eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Sinne § 68 SGB IX bereits bei der Bewerbung mitzuteilen.
Sofern Sie eine Absage bekommen, bewahren wir die postalisch übersandten Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf einer Frist von zwei Monaten auf, nach Abschluss des Verfahrens werden diese Unterlagen auf Grundlage datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 b) und e) Datenschutzgrundverordnung – zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen – in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Datenschutzgesetz M-V.
Woldegk den 30.06.2025