hier: | Beschluss der Satzung |
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 07.05.2024 die Klarstellungs- und Abrundungssatzung für den Ortsteil Schönbeck als Satzung beschlossen.
Dies wurde im Woldegker Landboten vom 28.06.2024 bekannt gemacht.
In diese Bekanntmachung war der Geltungsbereich nicht eindeutig zu entnehmen (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Um diesen Verfahrensfehler zu heilen und um die wirksame Rechtskraft der Satzung sicherzustellen, wird die Satzung hiermit rückwirkend zum 29.06.2024 zusätzlich mit bildlicher Darstellung bekannt gemacht.
Alle Interessierten können die Klarstellungs- und Abrundungssatzung und die Begründung dazu im Amt Woldegk in 17348 Woldegk, Karl-Liebknecht-Platz 1 zu den Dienstzeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zusätzlich wurden die Satzung und die Begründung ins Internet unter der Adresse www.windmuehlenstadt-woldegk.de eingestellt.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt / der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Schönbeck, den 09. August 2024