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Woldegker Landbote
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über eine bevorstehender Einebnung

Für folgende Grabstätte ist kein Nutzungsberechtigter bekannt. Durch einen gelben Aufkleber auf der Grabstätte wurde daher aufgefordert, binnen drei Monaten, dem Amt Woldegk ein Recht an der Grabstätte bekannt zu geben.

Sollte bis zum 15.12.2023 kein Nutzungsrecht für diese Grabstätte angemeldet sein, wird die Grabstätte eingeebnet.

Friedhofsverwaltung