Im Amt Am Peenestrom werden noch Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gesucht. Schöffen sind eine wesentliche Stütze in der deutschen Rechtsprechung. Sie bieten für jeden die Möglichkeit, seine eigene Lebens- und Berufserfahrung in die Rechtsfindung einzubringen.
In einer interessanten Tätigkeit wirken Sie als ehrenamtliche Richterin bzw. ehrenamtlicher Richter mit gleichen Rechten wie der hauptberufliche Richter bei mündlichen Verhandlungen und bei der Urteilsfindung mit. Sie urteilen über Schuld oder Unschuld eines Angeklagten und tragen die gleiche Verantwortung für die Entscheidung wie die Berufsrichter. Dabei sind Sie nur dem Gesetz unterworfen und an keinerlei Weisungen gebunden. Für die ehrenamtliche Tätigkeit werden Ihnen Aufwendungen ersetzt, Sie erhalten aber keine Vergütung.
Sie sollten am 1.1.2024 zwischen 25 und 69 Jahren alt und bei guter Gesundheit sein. Neben einem Wohnsitz im Amt Am Peenestrom und der deutschen Staatsbürgerschaft wird ein guter mündlicher und schriftlicher Umgang mit der deutschen Sprache erwartet. Weiterhin sollten Sie nicht in justiznahen Berufen (z. B. Richter, Anwalt, Polizist) tätig sein.
Dann melden Sie sich gern in der Verwaltung bei Herrn Hennings - telefonisch unter 03836 251-124, per E-Mail unter Olav.Hennings@wolgast.de oder persönlich in der Burgstraße 6 in Wolgast, Zimmer 303. Ein Bewerbungsformular und weitere Informationen finden Sie unter www.wolgast.de oder auch www.schoeffenwahl.de.