Die Gemeinde Zemitz schreibt 2 Baugrundstücke zum Verkauf aus:
Gemarkung Seckeritz Flur 2
Flurstück 10/27 zur Größe von 946 m²
Flurstück 10/28 zur Größe von 1.007 m²
Objektbeschreibung:
Die unbebauten Grundstücke befinden sich in der Gemeinde Zemitz, gelegen an der L 26 und sind verkehrstechnisch erreichbar über die Straße „Neubaugebiet“ in Zemitz.
Anschlüsse für Wasserversorgung, Erdgas, Energie und Telefon sind nicht vorhanden.
Die Gesamtfläche der Grundstücke ist eben.
Auf den Grundstücken ist teilweise Baumbestand vorhanden.
Umgebung
Die Gemeinde Zemitz mit ihren Ort
steilen Hohensee, Seckeritz, Bauer und Wehrland liegt im Lassaner Winkel und befindet sich etwa 7 km südlich von Wolgast und sieben Kilometer nördlich von Lassan. Im Osten grenzt die Gemeinde an den Peenestrom und das Achterwasser.
Kaufpreis
Der Kaufpreis beträgt 20,00 €/m².
Zusätzlich zum Kaufpreis sind vom Erwerber anteilige Vermessungskosten sowie sämtliche Nebenkosten (Notar- und Gerichtskosten etc.) zu tragen.
Der Kauf des Grundstückes ist mit einer Bauverpflichtung innerhalb von 3 Jahren ab Beurkundung verbunden.
Der Vertrag enthält außerdem eine Mehrerlösklausel zugunsten der Gemeinde bei einer Weiterveräußerung innerhalb der nächsten 10 Jahre.
Kaufanträge senden Sie bitte an das:
Amt Am Peenestrom
Gebäude- und Grundstücksmanagement
Burgstraße 6
17438 Wolgast
Tel: 03836 251-106
Fax:03836 251-4-106
E-Mail: katja.kurzmann@wolgast.de
Der Kaufantrag sollte einen Nutzungszweck beinhalten.
Ein Verkauf des Grundstückes bedarf der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung. Die Gemeinde Zemitz behält sich vor, von einem Verkauf des Grundstückes abzusehen, zu Nachgeboten aufzufordern oder das Grundstück erneut anzubieten.
Für den Inhalt oder die Richtigkeit der Angaben wird jegliche Haftung der Gemeinde Zemitz ausgeschlossen.
Die Gemeinde kann innerhalb von 5 Tagen vor Abschluss des Kaufvertrages die Vorlage einer selbstschuldnerischen, unwiderruflichen, unbedingten und unbefristeten Kaufpreiszahlungsbürgschaft eines deutschen Kreditinstituts verlangen. Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab.
Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, irgendeinem Angebot den Zuschlag zu erteilen.
Bei der Ausschreibung handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Verdinungsordnung VOB/VOL.
Datenschutzhinweise zur Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 und Art. 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) erhalten Sie unter https://www.wolgast.de/datenschutzerklaerung