Vorhabenbez. BP Nr. 6 "Biogaspark Wolgast - südlich der Netzebander Straße"
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich in einer Entfernung von ca. 400 m nordwestlich des Stadtgebiets im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und umfasst die Flurstücke 103/4, 103/5, 103/6, 103/7, 103/9, 103/10 und teilweise die Flurstücke 99/10, 102/2 und 106/4 der Flur 14 der Gemarkung Wolgast. Das Plangebiet grenzt nördlich an die Netzebander Straße und hat eine Größe von ca. 4,5 ha. Das Plangebiet ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Die Stadtvertretung billigte in der Sitzung am 16.12.2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 „Biogaspark Wolgast –südlich der Netzebander Straße bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B), dem Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP), der Begründung, dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (AFB), dem Umweltbericht und dem Kurzgutachten Luftschadstoffe wird in der vorliegenden Fassung von 11-2024 und beschloss die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen bestehend aus Plan mit Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B), dem Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP), der Begründung, dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (AFB), dem Umweltbericht und dem Kurzgutachten Luftschadstoffe sowie den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen Stand 11/2024 nach § 3 Abs. 2 BauGB.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu unterrichten.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 „Biogaspark Wolgast – südlich der Netzebander Straße“, bestehend aus Plan mit Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B), dem Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP), der Begründung, dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (AFB), dem Umweltbericht und dem Kurzgutachten Luftschadstoffe sowie den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen Stand 11/2024 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vom 20.01.2025 bis 21.02.2025
während der folgenden Zeiten:
| Montag | von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
| Dienstag | von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch | von 8.00 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag | von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
| Freitag | von 8.00 bis 12.00 Uhr |
im Rathaus der Stadt Wolgast im Kornspeicher, 1. Etage, FD Bauverwaltung/-planung, in 17438 Wolgast, Burgstraße 6a zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 „Biogaspark Wolgast – südlich der Netzebander Straße“ schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 „Biogaspark Wolgast – südlich der Netzebander Straße“ unberücksichtigt bleiben.
Die DIN Vorschriften, sowie weitere gesetzliche Grundlagen, auf die in den Auslegungsunterlagen Bezug genommen wird, stehen im Fachdienst Bauverwaltung/-planung zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Es liegen folgende Arten der umweltbezogenen Informationen zur Einsichtnahme vor:
| Schutzgüter | Art Umweltinformation | Inhalt | |
| Mensch und menschliche Gesundheit | |||
| Immissionsschutz | Landkreis Vorpommern-Greifswald | - | Immissionsschutz wird nicht berührt |
| StALU | - | keine Bedenken |
| Tiere und Pflanzen einschließlich biologische Vielfalt | |||
| Artenschutz | Landkreis Vorpommern-Greifswald | - | Betroffenheit der Feldlerche kann nicht ausgeschlossen werden |
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| - | Vorkommen von Gehölzbrütern ist zu erwarten |
| Eingriffsregelung | Landkreis Vorpommern-Greifswald | - | Nachweis Flächenverfügbarkeit für Kompensationsmaßnahmen ist zu erbringen |
| Wald | Forstamt Jägerhof | - | Waldflächen sind nicht betroffen |
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| - | Bebauungsplan wird befürwortet |
| Fläche | |||
| Landwirtschaft | StALU | - | Agrarstrukturelle Belange stehen nicht entgegen |
| Boden | |||
| Bergbau | Bergamt Stralsund | - | Gebiet berührt keine bergbaurechtlichen Belange |
| Bodenschutz | Landkreis Vorpommern-Greifswald | - | keine Altlasten oder Bodenverunreinigungen bekannt |
| Wasser | |||
| Grundwasser | Landkreis Vorpommern-Greifswald | - | Schutz des Grundwassers bei Bauarbeiten ist zu beachten |
| Trinkwasser | Landkreis Vorpommern-Greifswald | - | keine Trinkwasserschutzgebiete betroffen |
| StALU | - | Lage innerhalb FGE Warnow/ Peene im WRRL-Planungsgebiet Küstengebiet Ost |
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| - | Verschlechterung des ökologischen und chemischen Zustandes ist zu vermeiden |
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| - | |
| Niederschlagswasser |
| - | Sicherstellung der konsequenten Trennung der Ableitung von belastetem Niederschlagswasser/ Silagesichersaft |
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| - | Ausbringung des im Niederschlagwasser-Silagesickersaft-Behälter zwischengelagerten Flüssigkeitsgemisches auf landwirtschaftlichen Flächen im Abstand von 200 m |
| Oberflächen-gewässer | Wasser- und Bodenverband Insel Usedom-Peenestrom | - | keine unterhaltungspflichtigen offene oder verrohrte Gewässer zweiter Ordnung oder Deiche betroffen |
| Hochwasser-gefährdung | Landkreis Vorpommern-Greifswald | - | keine Betroffenheit |
| Landschaftsbild | |||
| Landschaftsschutz | Landkreis Vorpommern-Greifswald | - | Landschaftsanalyse ist vorzunehmen |
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| - | Eingriff in Landschaft ist zu minimieren |
| Kulturgüter | |||
| Bodendenkmalpflege | Landkreis Vorpommern-Greifswald | - | Keine Bodendenkmale bekannt |
| Baudenkmalpflege | Landkreis Vorpommern-Greifswald | - | Belange werden nicht berührt |
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 und 4a Abs. 4 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgt durch Abdruck im Bekanntmachungsblatt „Der Amtsbote Am Peenestrom“.
Ergänzend ist die Bekanntmachung im Internet über die Homepage der Stadt Wolgast unter www.wolgast.de unter dem Link „Bekanntmachungen“, sowie die Auslegungs- und Beteiligungsunterlagen unter Bürgerservice; Flächennutzungs-/ Bebauungspläne und dem Link aktuelle Beteiligungsverfahren einzusehen.
Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V, auf dem Bauleitplanserver M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.
Wolgast, 17.12.2024