Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8 „Gewerbegebiet am Poppelberg“ befindet sich im Norden der Stadt Wolgast östlich der Landesstraße L262. Der Änderungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Gewerbegebiet am Poppelberg“ hat eine Größe von 4,85 ha. Der Planbereich grenzt westlich an die Krösliner Straße und nördlich und östlich an Wald. Er umfasst das Flurstück 19/6 (teilweise) der Flur 30 in der Gemarkung Wolgast. Die Lage des Geltungsbereiches ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Aufgrund des § 10 i.V.m. § 13 b des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802) wird entsprechend der Beschlussfassung der Stadtvertretung Wolgast vom 07.11.2023 die Satzung über die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Gewerbegebiet am Poppelberg“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) erlassen.
Der Satzungsbeschluss über die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Gewerbegebiet am Poppelberg“ wird hiermit bekannt gemacht. Die Satzung über die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Gewerbegebiet am Poppelberg“ tritt mit Ablauf des Tages der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt durch Abdruck im Bekanntmachungsblatt „Der Amtsbote Am Peenestrom“.
Jedermann kann die Satzung über die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Gewerbegebiet am Poppelberg“, die Begründung, sowie den Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, ab diesem Tag im Amt Am Peenestrom in 17438 Wolgast, Burgstraße 6a im Fachdienst Stadtentwicklung, Zimmer K 104 während der Geschäftszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Ergänzend wird die wirksame 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Gewerbegebiet am Poppelberg“ mit Begründung und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag auf der Homepage der Stadt Wolgast unter www.wolgast.de, Bürgerservice, unter dem Link Flächennutzungs-/Bebauungspläne eingestellt. Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V, auf dem Bauleitplanserver M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Wolgast geltend gemacht worden sind.
Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. (§ 215 Abs. 1 BauGB)
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB und auf die Bestimmungen des § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg- Vorpommern vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777), über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Bebauungsplanung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.