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Der Amtsbote Am Peenestrom
Ausgabe 11/2023
Aus den Städten und Gemeinden
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Bekanntmachung der Gemeinde Lütow

„Am Achterwasser I“

Das Plangebiet mit einer Größe von ca.0,20 ha umfasst die Flurstücke 102/23 und 102/29, sowie teilweise die Flurstücke 102/27 und 78/10 der Flur 1 der Gemarkung Lütow. Das Plangebiet grenzt im Westen an die Straße Am Achterwasser. Die Lage des Planbereiches ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Am Achterwasser I“ erfolgt nach § 2ff. BauGB.

Die Gemeindevertretung Lütow billigte in der Sitzung am 07.11.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 „Am Achterwasser I“ und die Begründung Stand 09-2022 mit der Änderung auf max. 1 Dauerwohneinheit in TF 1 und beschloss die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen bestehend aus Plan mit Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B), Begründung, Umweltbericht und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag nach § 3 Abs. 2 BauGB.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu unterrichten.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 „Am Achterwasser I“, die Begründung, der Umweltbereicht und der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

vom 27.11.2023 bis 05.01.2024

während der folgenden Zeiten:

Montag

von 8.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag

von 8.00 bis 12.00 Uhr

und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag

von 8.00 bis 12.00 Uhr

und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Freitag

von 8.00 bis 12.00 Uhr

im Fachdienst Stadtentwicklung des Amtes Am Peenestrom im im Kornspeicher, 1. Etage, FD Stadtentwicklung, in 17438 Wolgast, Burgstraße 6a jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 „Am Achterwasser I“ schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 14 „Am Achterwasser I“ unberücksichtigt bleiben.

Die DIN Vorschriften, sowie weitere gesetzliche Grundlagen, auf die in den Auslegungsunterlagen Bezug genommen wird, stehen im Fachdienst Stadtentwicklung zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 öffentlich bekannt gemacht. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgt durch Abdruck im Bekanntmachungsblatt „Der Amtsbote Am Peenestrom“.

Ergänzend ist die Bekanntmachung im Internet über die Homepage des Amtes Am Peenestrom unter www.wolgast.de unter dem Link „Bekanntmachungen“, sowie die Auslegungs- und Beteiligungsunterlagen unter Bürgerservice; Flächennutzungs-/ Bebauungspläne und dem Link aktuelle Beteiligungsverfahren Gemeinde Lütow einzusehen. Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V, auf dem Bauleitplanserver M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.