Übersichtsplan vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 9 "Agri-PVA OT Pritzier - westlich der Ortslage Pritzier"
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 „Agri-PVA OT Pritzier - westlich der Ortslage Pritzier" umfasst den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich nördlich der Bundesstraße B 111 sowie 270 m westlich der Ortslage Pritzier mit einer Größe von etwa 60 ha und die Flurstücke 135 (teilweise), 136, 139, 142, 143, 152 (teilweise) 155 der Flur 5 der Gemarkung Pritzier.
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Agriphotovoltaikanlagen gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen.
Die Stadtvertretung billigte in der Sitzung vom 09.10.2024 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 „Agri-PVA OT Pritzier – westlich der Ortslage Pritzier“ der Stadt Wolgast mit der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B), der Begründung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan wird in der vorliegenden Fassung von 09-2024 und beschloss die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen nach § 3 Abs. 1 BauGB.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 „Agri-PVA OT Pritzier – westlich der Ortslage Pritzier“ der Stadt Wolgast Stand 09-2024, bestehend aus Plan mit Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B), der Begründung und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
vom 25.11.2024 bis 08.01.2025
während der folgenden Zeiten:
| Montag | von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
| Dienstag | von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch | von 8.00 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag | von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
| Freitag | von 8.00 bis 12.00 Uhr |
im Rathaus der Stadt Wolgast im Kornspeicher, 1. Etage, FD Bauverwaltung/-planung, in 17438 Wolgast, Burgstraße 6a zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 unberücksichtigt bleiben.
Die DIN Vorschriften, sowie weitere gesetzliche Grundlagen, auf die in den Auslegungsunterlagen Bezug genommen wird, stehen im Fachdienst Bauverwaltung/-planung zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgt durch Abdruck im Bekanntmachungsblatt „Der Amtsbote Am Peenestrom“.
Ergänzend ist die Bekanntmachung im Internet über die Homepage der Stadt Wolgast unter www.wolgast.de unter dem Link „Bekanntmachungen“, sowie die Auslegungs- und Beteiligungsunterlagen unter Bürgerservice; Flächennutzungs-/ Bebauungspläne und dem Link aktuelle Beteiligungsverfahren Stadt Wolgast einzusehen.
Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V, auf dem Bauleitplanserver M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.
Wolgast, 14.10.2024