Übersichtsplan 2. Änderung Teilflächennutzungsplan i.V.m. dem vorhabenbezogenen Beauungsplan Nr. 9 "Agri-PVA OT Pritzier - westlich der Ortslage Pritzier"
Die Stadtvertretung Wolgast beschloss in der Sitzung vom 09.01.2024 die Änderung der Bezeichnung des Beschluss Nr. 01-B 2024-052 „Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Teilflächennutzungsplanes i.V.m. dem Bebauungsplan Nr. 39 PVA OT Pritzier – westlich der Ortslage Pritzier“ in „Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Teilflächennutzungsplanes i.V.m. dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9 Agri-PVA OT Pritzier- westlich der Ortslage Pritzier“.
Das Plangebiet umfasst den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich nördlich der Bundesstraße B 111 sowie 270 m westlich der Ortslage Pritzier mit einer Größe von etwa 60 ha und die Flurstücke 135 (teilweise), 136, 139, 142, 143, 152 (teilweise) 155 der Flur 5 der Gemarkung Pritzier.
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Agriphotovoltaikanlagen gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgt durch Abdruck im Bekanntmachungsblatt „Der Amtsbote Am Peenestrom“.
Ergänzend ist die Bekanntmachung im Internet über die Homepage der Stadt Wolgast unter www.wolgast.de unter dem Link „Bekanntmachungen“ einzusehen.
Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V, auf dem Bauleitplanserver M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.
Wolgast, 14.10.2024