Übersichtsplan 1. Änderung Teilflächennutzungsplan Buddenhagen i.V.m. dem vorhabenbezogenen BP Nr. 1 "Residenz am ehemaligen Kurhaus im OT Buddenhagen" der Stadt Wolgast
Die Stadtvertretung beschloß in der Sitzung vom 09.10.2024 die Änderung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes i.V.m. dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Residenz am ehemaligen Kurhaus im OT Buddenhagen“ in die 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes für das ehemalige Gemeindegebiet Buddenhagen i.V.m. dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Residenz am ehemaligen Kurhaus im Ortsteil Buddenhagen“.
Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Flurstücke 153/3 und 153/4 der Flur 3 Gemarkung Buddenhagen. Das Plangebiet befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB nordwestlich des Jägerweges. Nördlich und westlich wird das Plangebiet durch Waldflächen begrenzt. Südlich wird der Planbereich durch landwirtschaftlich genutzte Flächen begrenzt. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,65 ha. Die Lage des Geltungsbereiches ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Ziel der 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes für das ehemalige Gemeindegebiet Buddenhagen ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgt durch Abdruck im Bekanntmachungsblatt „Der Amtsbote Am Peenestrom“.
Ergänzend ist die Bekanntmachung im Internet über die Homepage der Stadt Wolgast unter www.wolgast.de unter dem Link „Bekanntmachungen“ einzusehen.
Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V, auf dem Bauleitplanserver M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.