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Der Amtsbote Am Peenestrom
Ausgabe 11/2025
Aus den Städten und Gemeinden
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Bekanntmachung der Gemeinde Zemitz über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3 „Agri-Photovoltaikanlage Zemitz I - nördlich der Straße Weiblitz"

Übersichtsplan vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 "Agri-Photovoltaikanlage Zemitz I - nördlich der Straße Weiblitz" der Gemeinde Zemitz

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 56 und 73 sowie jeweils teilweise die Flurstücke 55/4, 57, 58, 61 und 71 der Flur 2 der Gemarkung Zemitz. Es befindet sich nördlich der Straße Weiblitz und hat eine Größe von ca. 12 ha. Das Plangebiet ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung Agri-Photovoltaikanlage. Die Planung wird nach §§ 2 ff. BauGB aufgestellt.

Die Gemeindevertretung billigte in der Sitzung vom 09.10.2025 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Agri-Photovoltaikanlage Zemitz I - nördlich der Straße Weiblitz" mit der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B), dem Vorhaben- und Erschließungsplan, der Begründung, dem Umweltbericht, dem Ergebnisbericht faunistischer Erfassungen, der gutachterlichen Stellungnahme zur Einschätzung von potenziellen Blendwirkungen, dem Agri-PV Konzept und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der vorliegenden Fassung von 08-2025 und beschloss die öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu unterrichten.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Agri-Photovoltaikanlage Zemitz I - nördlich der Straße Weiblitz" bestehend aus mit der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B), dem Vorhaben- und Erschließungsplan, der Begründung, dem Umweltbericht, dem Ergebnisbericht faunistischer Erfassungen, der gutachterlichen Stellungnahme zur Einschätzung von potenziellen Blendwirkungen, dem Agri-PV Konzept und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

vom 01.12.2025 bis 16.01.2026

während der folgenden Zeiten:

Montag

von 8.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag

von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag

von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Freitag

von 8.00 bis 12.00 Uhr

im Rathaus der Stadt Wolgast (geschäftsführende Gemeinde Amt Am Peenestrom) im Kornspeicher, 1. Etage, FD Bauverwaltung/-planung, in 17438 Wolgast, Burgstraße 6a zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:

  1. Eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
  2. Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
  3. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
  4. Ergebnisbericht Arterfassung
  5. Ergebnisbericht Rastvogelkartierung
  6. Gutachterliche Stellungnahme Blendwirkung
  7. Agri-PV-Konzept

Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen:

Vorliegende Planungsunterlagen:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden

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Das Plangebiet umfasst eine ca. 12 ha große, konventionell bewirtschaftete Ackerfläche im Ortsteil Zemitz mit sandigen Böden.

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Die partielle Überschirmung durch die Solarmodule verändert die Verteilung des Niederschlags im Anlagenbereich.

hierzu liegen vor:

Umweltbericht zum Schutzgut Boden

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche

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Das Vorhaben betrifft eine rund 12 Hektar große Agrarfläche im Ortsteil Zemitz, die derzeit intensiv ackerbaulich genutzt wird.

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Die Fläche liegt vollständig im Außenbereich und weist keinen Anschluss an bestehende Siedlungsstrukturen auf.

hierzu liegen vor:

Umweltbericht zum Schutzgut Fläche

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser

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Es handelt sich um offene, strukturarme Agrarflächen, die außerhalb von Trinkwasserschutz-, Überschwemmungs- oder sonstigen wasserrechtlich festgesetzten Schutzgebieten liegen.

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Im nördlichen Randbereich des Plangebiets verläuft ein strukturreicher Graben, der dem landwirtschaftlichen Entwässerungssystem zuzurechnen ist.

hierzu liegen vor:

Umweltbericht zum Schutzgut Wasser

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft

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Die Gemeinde Zemitz unterliegt einem gemäßigten Übergangsklima mit maritimen und kontinentalen Einflüssen.

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Die durchschnittliche Jahrestemperatur beträgt etwa 8,5 °C bis 9,0 °C.

hierzu liegen vor:

Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

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Das Untersuchungsgebiet für das Vorhaben ist vorwiegend durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt.

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Im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag wurde folgende Artengruppen betrachtet: Vögel, Säugetiere, Fledermäuse, Reptilien, Amphibien, Fische, Libellen, Schmetterlinge, Käfer, Weichtiere und Pflanzen.

hierzu liegen vor:

Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Ergebnisbericht faunistischer Erfassungen, Ergebnisbericht Rastvogelkartierung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

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Das Plangebiet befindet sich im östlichen Außenbereich der Ortslage Zemitz (Ortsteil Zemitz, Gemeinde Zemitz) und umfasst eine ca. 12 ha große Ackerfläche.

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Es liegt vollständig südlich des Brebowbaches auf einem leicht erhöhten Geländerücken, dessen Höhenlage von rund 12 m über NHN im Süden bis ca. 17 m über NHN im nördlichen Bereich variiert.

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Innerhalb des Plangebiets sind keine landschaftsbildprägenden Strukturen vorhanden.

hierzu liegen vor:

Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung

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Das Plangebiet befindet sich im Außenbereich östlich der Ortslage Zemitz und ist frei von Wohnnutzungen oder sonstigen sensiblen sozialen Einrichtungen.

hierzu liegen vor:

Umweltbericht zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

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Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Baudenkmale.

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Bauwerke mit historischer, architektonischer oder künstlerischer Bedeutung sind nicht dokumentiert.

hierzu liegen vor:

Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

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Im unmittelbaren Geltungsbereich sind keine Schutzgebiete ausgewiesen.

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Die nächstgelegenen Natura-2000-Gebiete liegen mehrere Kilometer entfernt. Räumlich-funktionale Verbindungen zum Vorhabensstandort sind nicht gegeben.

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Im Umfeld des Plangebietes liegen mehrere gesetzlich geschützte Biotope innerhalb eines 50- und 200-m-Radius.

hierzu liegen vor:

Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 Baugesetzbuch weitere – nach Einschätzung der Gemeinde nicht wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen - eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Veröffentlichung einsehbar sind.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 unberücksichtigt bleiben.

Die DIN Vorschriften, sowie weitere gesetzliche Grundlagen, auf die in den Auslegungsunterlagen Bezug genommen wird, stehen im Fachdienst Bauverwaltung/-planung zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 und 4a Abs. 4 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgt durch Abdruck im Bekanntmachungsblatt „Der Amtsbote Am Peenestrom“.

Ergänzend ist die Bekanntmachung im Internet über die Homepage des Amtes Am Peenestrom unter www.amt-am-peenestrom.de unter dem Link „Bekanntmachungen“, sowie die Auslegungs- und Beteiligungsunterlagen unter Bürgerservice; Flächennutzungs-/ Bebauungspläne und dem Link aktuelle Beteiligungsverfahren Gemeinde Zemitz einzusehen.

Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V, auf dem Bauleitplanserver M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Zemitz,07.11.2025