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Der Amtsbote Am Peenestrom
Ausgabe 12/2023
Aus der Verwaltung
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Änderungen beim Reisepass

Ab 01.01.2024 beträgt die Grundgebühr für die antragstellende Person ab 24 Jahre beim Reisepass 70,00 €.

Zuschläge- z.B. für 48 Seiten statt regulär 32 Seiten oder Express- Bestellung- bleiben unverändert.

Kinderreisepässe dürfen ab dem 01.01.2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden, Im Umlauf befindliche Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden.

Als Ausweisdokument für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen außerhalb der EU (auch Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind - wie auch die Eltern- einen Reisepass.

Bei Kindern ab dem 6. Lebensjahr ist die Aufnahme von Fingerabdrücken sowohl für den Ausweis als auch für den Reisepass Pflicht