Sehr geehrte Damen und Herren,
der bevorstehende Jahreswechsel wird traditionell mit pyrotechnischen Gegenständen jeglicher Art gefeiert. Nach Hinweisen im Zuge von Feierlichkeiten jeglicher Art möchten wir Sie für das Thema sensibilisieren.
Beim Abbrennen von Pyrotechnik ist folgendes zu beachten:
Gemäß § 23 Absatz 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten.
Zu den als besonders brandempfindlichen Gebäuden zählen insbesondere auch reetgedeckte Häuser.
Daher bitten wir Sie bei den Feierlichkeiten zum Jahreswechsel besonders darauf zu achten wo und wie Sie Feuerwerkskörper verwenden. Insbesondere in der Nähe von den oben genannten Gebäuden ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 200 m einzuhalten.
Sollten es die Witterungsbedingungen, besonders bei starkem Wind, nicht zulassen, ein kontrolliertes Abbrennen von Feuerwerkskörper zu ermöglichen, vermeiden Sie bitte jegliche Gefahr und verzichten Sie im Zweifel auf das Abbrennen von Feuerwerkskörper. Die Gefahr durch eine unkontrollierte Rakete oder ähnlichem in der Nähe von Reetdächern ein Feuer auszulösen ist nicht zu unterschätzen!
Bevor Sie in der Nähe der oben genannten Objekte Feuerwerkskörper abbrennen, tun Sie dies lieber auf entsprechend großen Freiflächen bei denen keine Gefahr für Personen oder Gebäude bestehen.
Wenn diese Hinweise eingehalten werden, steht einem gelungenen Jahreswechsel nichts mehr im Wege.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien besinnliche Weihnachtsfeiertage und ein gesundes neues Jahr.