Übersichtsplan 4. Ergänzung Klarstellungssatzung OT Sauzin
Die Gemeindevertretung Sauzin beschloss in der Sitzung vom 24.09.2024 für die angekaufte, noch zu vermessende Teilfläche von ca. 3.600 m² aus dem Grundstück Gemarkung Sauzin, Flur 1, Flurstück 156/11 die 4. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil des Dorfes Sauzin aufzustellen. Das Ergänzungsgebiet befindet sich nördlich der Straße Neeberger Weg und östlich der Wolgaster Straße und umfasst eine Teilfläche des Flurstückes 156/11 der Flur 1 Gemarkung Sauzin in der Größe von ca. 3.600 m². Die Lage der Ergänzungsgebiete ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Ziel der Aufstellung der 4. Änderung der Klarstellungssatzung ist die Errichtung eines Feuerwehrgebäudes.
In der Ergänzung der Klarstellungssatzung muss eine eindeutige Festsetzung mit dem Planzeichen 15.4 Besonderer Nutzungszweck von Flächen, der durch besondere städtebauliche Gründe erforderlich wird gem. § 9 Abs. 1 Nr. 9 BauGB mit der Zweckbestimmung Feuerwehr erfolgen. Ergänzend muss in der Klarstellungssatzung eine Festsetzung bezüglich der Eingriffsregelung getroffen werden.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgt durch Abdruck im Bekanntmachungsblatt „Der Amtsbote Am Peenestrom“.
Ergänzend ist die Bekanntmachung im Internet über die Homepage des Amtes Am Peenestrom unter www.amt-am-peenestrom.de unter dem Link „Bekanntmachungen“ einzusehen. Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V, auf dem Bauleitplanserver M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.
Sauzin, 14.10.2024