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Der Amtsbote Am Peenestrom
Ausgabe 12/2024
Aus den Städten und Gemeinden
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Bekanntmachung der Gemeinde Sauzin über die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der 5. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Sauzin

Übersichtsplan 5. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten OT Sauzin

Die Gemeindevertretung Sauzin beschloss in der Sitzung vom 24.09.2024 für das im beiliegenden Übersichtsplan gekennzeichnete Gebiet die Einleitung des Verfahrens zur 5. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Sauzin. Das Plangebiet umfasst eine Teilfläche des Flurstückes 114/18 der Flur 1 der Gemarkung Sauzin. Das Flurstück 114/18 liegt am nördlichen Ortsrand. Es wird im Norden und Süden durch Wohnbebauung sowie im Osten durch die Wolgaster Straße begrenzt. Der westliche Teil des Grundstückes soll als Ergänzungsgebiet in den Geltungsbereich der Innenbereichssatzung aufgenommen werden. Das Ergänzungsgebiet hat eine Fläche von rd. 376 m².

Ziel der Planergänzung ist die Schaffung von Baurecht für Nebenanlagen in Ergänzung der Hauptnutzung.

Vorhaben, die die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach sich ziehen, sind nicht geplant. Ein Umweltbericht gemäß § 2 ff. BauGB ist daher nicht erforderlich.

Mit der geplanten Bebauung ergeben sich Eingriffe im Sinne des § 12 NatSchAG M-V, die zu kompensieren sind. Zur Ermittlung der Kompensationserfordernisse werden die „Hinweise zur Eingriffsregelung“ des Landes M-V angewendet. Der zu erbringende Ersatz ist durch den Grundstückseigentümer vorzunehmen. Die Belange des gesetzlichen Gehölzschutzes sind bei der Planung zu beachten.

Zur Sicherung des Planverfahrens, seiner Durchführung und der Kostenübernahme ist zwischen der Gemeinde Sauzin und dem privaten Vorhabenträger ein Städtebaulicher Vertrag gem. § 11 Abs. 1 BauGB zu schließen.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgt durch Abdruck im Bekanntmachungsblatt „Der Amtsbote Am Peenestrom“.

Ergänzend ist die Bekanntmachung im Internet über die Homepage des Amtes Am Peenestrom unter www.amt-am-peenestrom.de unter dem Link „Bekanntmachungen“ einzusehen. Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V, auf dem Bauleitplanserver M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Sauzin, 14.10.2024