Übersichtskarte 1. Änderung B-Plan Nr. 1 "Ferienhausgebiet an der Peenestraße" Sauzin OT Ziemitz
Das Bebauungsplangebiet Nr. 1 befindet sich im Ortsteil Ziemitz an der Peenestraße. Es wird im Norden durch Ackerflächen, im Osten durch Wohnbebauung (Bebauungsplangebiet Nr. 3 „Wohngebiet nördlich der Peenestraße“), im Süden durch die Peenestraße und im Westen durch die Feldstraße und Wohnbebauung begrenzt. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 umfasst die Flurstücke 49/8, 49/18, 49/24, 50/11, 50/13, 50/16, 50/17, 51/1, 51/3, 51/12, 51/14, 52/2, 52/3, 52/6, 52/10, 52/13 und 52/14 der Flur 2 der Gemarkung Ziemitz und hat eine Größe von ca. 0,3 ha. Die Lage des Planbereiches ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. I Nr. 394), des § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2015 (GVOBl. M-V, S. 344), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.06.2021 (GVOBl. M-V S. 1033), und des § 11 Abs. 3 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz -BNatSchG) vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2240), wird entsprechend der Beschlussfassung der Gemeinde Sauzin vom 24.09.2024 die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Ferienhausgebiet an der Peenestraße“ im Ortsteil Ziemitz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) erlassen.
Der Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Ferienhausgebiet an der Peenestraße“ OT Ziemitz wird hiermit bekannt gemacht.
Die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Ferienhausgebiet an der Peenestraße“ OT Ziemitz tritt mit Ablauf des Tages der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt durch Abdruck im Bekanntmachungsblatt „ Der Amtsbote Am Peenestrom“.
Jedermann kann die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Ferienhausgebiet an der Peenestraße“ OT Ziemitz und die Begründung dazu, ab diesem Tag im Amt Am Peenestrom in 17438 Wolgast, Burgstraße 6a im Fachdienst Bauverwaltung/-planung, Zimmer K104 während der Geschäftszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Ergänzend wird die wirksame 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Ferienhausgebiet an der Peenestraße“ OT Ziemitz mit Begründung auf der Homepage des Amtes Am Peenestrom unter www.amt-am-peenestrom.de, Bürgerservice, unter dem Link Flächennutzungs-/Bebauungspläne eingestellt.
Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V, auf dem Bauleitplanserver M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 und § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Sauzin geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB und auf die Bestimmungen des § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777), über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Bebauungsplanung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Sauzin, den 16.10.2024