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Der Amtsbote Am Peenestrom
Ausgabe 12/2024
Aus den Städten und Gemeinden
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Bekanntmachung der Gemeinde Zemitz über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3 „Agri-Photovoltaikanlage Zemitz I - nördlich der Straße Weiblitz"

Übersichtsplan vorhabensbezogener Bebauungsplan Nr. 3 "Agri-Photovoltaikanlage Zemitz I - nördlich der Straße Weiblitz" der Gemeinde Zemitz

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 56 und 73 sowie jeweils teilweise die Flurstücke 55/4, 57, 58, 61 und 71 der Flur 2 der Gemarkung Zemitz. Es befindet sich nördlich der Straße Weiblitz und hat eine Größe von ca. 12 ha. Das Plangebiet ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung Agri-Photovoltaikanlage. Die Planung wird nach §§ 2 ff. BauGB aufgestellt.

Die Gemeindevertretung Zemitz beschloss in der Sitzung vom 07.11.2024 die Bezeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Photovoltaikanlage Zemitz I – nördlich der Straße Weiblitz“ wird in vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 „Agri-Photovoltaikanlage Zemitz I – nördlich der Straße Weiblitz“ zu ändern.

Die Gemeindevertretung billigte den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Agri-Photovoltaikanlage Zemitz I - nördlich der Straße Weiblitz" mit der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B), der Begründung und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) in der vorliegenden Fassung von 10-2024 und beschloss die öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen nach § 3 Abs. 1 BauGB.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu unterrichten.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Agri-Photovoltaikanlage Zemitz I - nördlich der Straße Weiblitz" bestehend aus Plan mit Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B), der Begründung und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

vom 06.01.2025 bis 07.02.2025

während der folgenden Zeiten:

Montag

von 8.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag

von 8.00 bis 12.00 Uhr und

von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag

von 8.00 bis 12.00 Uhr und

von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Freitag

von 8.00 bis 12.00 Uhr

im Rathaus der Stadt Wolgast (geschäftsführende Gemeinde Amt Am Peenestrom) im Kornspeicher, 1. Etage, FD Bauverwaltung/-planung, in 17438 Wolgast, Burgstraße 6a zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 unberücksichtigt bleiben.

Die DIN Vorschriften, sowie weitere gesetzliche Grundlagen, auf die in den Auslegungsunterlagen Bezug genommen wird, stehen im Fachdienst Bauverwaltung/-planung zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 und 4a Abs. 4 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgt durch Abdruck im Bekanntmachungsblatt „Der Amtsbote Am Peenestrom“.

Ergänzend ist die Bekanntmachung im Internet über die Homepage des Amtes Am Peenestrom unter www.amt-am-peenestrom.de unter dem Link „Bekanntmachungen“, sowie die Auslegungs- und Beteiligungsunterlagen unter Bürgerservice; Flächennutzungs-/ Bebauungspläne und dem Link aktuelle Beteiligungsverfahren Gemeinde Zemitz einzusehen.

Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V, auf dem Bauleitplanserver M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Zemitz, 20.11.2024