Übersichtskarte BP Nr. 14 "Am AchterwasserI"
Das Plangebiet mit einer Größe von ca.0,20 ha umfasst die Flurstücke 102/23 und 102/29, sowie teilweise die Flurstücke 102/27 und 78/10 der Flur 1 der Gemarkung Lütow. Das Plangebiet grenzt im Westen an die Straße Am Achterwasser. Die Lage des Planbereiches ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Am Achterwasser I" erfolgt nach § 2ff. BauGB.
Die Gemeindevertretung Lütow billigte in der Sitzung am 22.12.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 „Am Achterwasser I" und die Begründung Stand 12-2022 und beschloss die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen bestehend aus Plan mit Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil 8), Begründung, Umweltbericht und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag nach § 3 Abs. 2 BauGB.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu unterrichten.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 „Am Achterwasser I", die Begründung, der Umweltbereicht und der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vom 27.02.2023 bis 31.03.2023
während der folgenden Zeiten:
| Montag | von 8:00 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Donnerstag | von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr |
| Freitag | von 8:00 bis 12:00 Uhr |
im Fachdienst Stadtentwicklung des Amtes Am Peenestrom im Flur der 5. Etage, in 17438 Wolgast, Burgstraße 6 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 „Am Achterwasser I" schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 14 „Am Achterwasser I" unberücksichtigt bleiben.
Die DIN Vorschriften, sowie weitere gesetzliche Grundlagen, auf die in den Auslegungsunterlagen Bezug genommen wird, stehen im Fachdienst Stadtentwicklung zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 öffentlich bekannt gemacht. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgt durch Abdruck im Bekanntmachungsblatt „Der Amtsbote Am Peenestrom".
Ergänzend ist die Bekanntmachung im Internet über die Homepage des Amtes Am Peenestrom unter www.wolgast.de unter dem Link „Bekanntmachungen", sowie die Auslegungs- und Beteiligungsunterlagen unter Bürgerservice; Flächennutzungs-/ Bebauungspläne und dem Link aktuelle Beteiligungsverfahren Gemeinde Lütow einzusehen. Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V, auf dem Bauleitplanserver M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.
Lütow, 13.01.2023