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Der Amtsbote Am Peenestrom
Ausgabe 2/2023
Aus der Verwaltung
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Härtefallfonds eingerichtet

Die Bundesregierung hat am 18. November 2022 die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Stiftung des Bundes zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler*innen geschaffen.

Den sogenannten Härtefallfonds.

Die Leistung der Stiftung richtet sich an Härtefälle in der Ost-West-Rentenüberleitung, an jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler*innen, die einen erheblichen Teil ihrer Erwerbsbiografie in der ehemaligen DDR beziehungsweise im ausländischen Herkunftsgebiet zurückgelegt haben. Zudem muss ihre gesetzliche Rente in Grundsicherungsnähe liegen.

Dieses betrifft bestimmte Berufs- und Personengruppen

  • Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post oder im Gesundheits- und Sozialwesen

  • Pflegende von Familienangehörigen, die ihre Beschäftigung aufgegeben hatten

  • Beschäftigte in einer bergmännischen Tätigkeit in der Carbochemie/Braunkohlenveredlung, dienstlicher Aufenthalt im Ausland mit Ehegatten, für den die vorherige Beschäftigung aufgegeben wurde

  • nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind nach mindestens 10-jähriger Ehe,

  • Balletttänzer*innen (als Ausgleich für die von der DDR zugesagte Ballettrente)

  • Spätaussiedler*innen

  • jüdische Zuwander*innen aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. deren Angehörige

Für die betroffenen Personen- und Berufsgruppen steht ihnen nach Prüfung der Voraussetzungen eine Einmalzahlung zu in Höhe v. 2500,00 €. Sind die Bundesländer der Stiftung auch beigetreten, verdoppelt sich die Einmalzahlung auf 5000,00 €

Mecklenburg-Vorpommern ist diesem Härtefallfonds beigetreten. Betroffene erhalten ein Einmalzahlung von 5000,00 €. Diese Zahlung ist steuer- und pfändungsfrei und wird auch nicht als Einkommen gerechnet.

Wenn Sie zu der genannten Berufs- oder Personengruppe gehören, aber noch weitere Informationen benötigen, so können Sie diese unter der kostenlosen Telefonnummer: 0800 7241634 einholen.

Anträge können gestellt werden bei der Stiftung „Härtefallfonds“

Postanschrift: Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum

Antragsformulare können auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) runter geladen werden.

https://www.bmas.de/.../haertefallfonds-antragsformulare-liegen-vor.html

Elke Quandt
Gleichstellungsbeauftragte