Übersichtskarte BP 3 „Wohngebiet nördlich der Peenestraße“ OT Ziemitz
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 3 umfasst die Flurstücke 49/3, 49/14 und 49/11 der Flur 2 der Gemarkung Ziemitz mit einer Fläche von rd. 1.649 m2. Das Plangebiet befindet sich am östlichen Ortsrand des Ortsteils Ziemitz. Es wird im Norden und Osten durch landwirtschaftliche Nutzflächen, im Süden durch die Peenestraße und im Westen durch ein Ferienhausgebiet (Bebauungsplangebiet Nr. 1) begrenzt. Die Lage des Planbereiches ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Wohngebiet nördlich der Peenestraße" OT Ziemitz erfolgt nach § 13b BauGB - Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren - aufgestellt.
Entsprechend § 13 Abs. 3 Nr. 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB (Überwachung) ist nicht anzuwenden.
Die Gemeindevertretung Sauzin billigte in der Sitzung am 24.01.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3 „Wohngebiet nördlich der Peenestraße" Ortsteil Ziemitz mit Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und Begründung sowie dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag in der Fassung von 01-2023 gebilligt und beschloss die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu unterrichten.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3 „Wohngebiet nördlich der Peenestraße" und die Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 3 PlanSIG
vom 27.02.2023 bis 31.03.2023
im Internet über die Homepage des Amtes Am Peenestrom unter www.wolgast.de unter dem Link „Bekanntmachungen", sowie unter Bürgerservice; Flächennutzungs-/Bebauungspläne und dem Link aktuelle Beteiligungsverfahren Gemeinde Sauzin einzusehen. Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V, auf dem Bauleitplanserver M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.
Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 PIanSIG vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2022 (BGBL. I S. 2234), erfolgt die Auslegung der Planunterlagen zusätzlich während folgender Zeiten:
| Montag | von 8:00 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Donnerstag | von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr |
| Freitag | von 8:00 bis 12:00 Uhr |
im Fachdienst Stadtentwicklung des Amtes Am Peenestrom im Flur der 5. Etage, in 17438 Wolgast, Burgstraße 6. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplan Nr. 3 „Wohngebiet nördlich der Peenestraße" OT Ziemitz schriftlich oder während der Dienststunden nach zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die jeweils aktuell geltenden Regelungen in der Corona-Pandemie sowie das Hygienekonzept des Rathauses einzuhalten sind.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 3 „Wohngebiet nördlich Peenestraße" OT Ziemitz unberücksichtigt bleiben.
Die DIN Vorschriften, sowie weitere gesetzliche Grundlagen, auf die in den Auslegungsunterlagen Bezug genommen wird, stehen im Fachdienst Stadtentwicklung zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 öffentlich bekannt gemacht. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgt durch Abdruck im Bekanntmachungsblatt „Der Amtsbote Am Peenestrom".
Sauzin, 26.01.2023