Übersichtskarte 1. Änderung B-Plan Nr. 1 "Ferienhausgebiet an der Peenestraße" Sauzin OT Ziemitz
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 umfasst die Flurstücke 49/8, 49/18, 49/24, 50/11, 50/13, 50/16, 50/17, 51/1, 51/3, 51/12, 51/14, 52/2, 52/3, 52/6, 52/10, 52/13 und 52/14 der Flur 2 der Gemarkung Ziemitz. Das Plangebiet wird im Norden und Osten durch Ackerflächen und im Westen durch Wohnbebauung und im Süden durch den Peenestrom begrenzt. Die Lage ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Ferienhausgebiet an der Peenestraße" OT Ziemitz erfolgt nach § 2 ff. BauGB. Eine Umweltprüfung ist durchzuführen.
Die Gemeindevertretung Sauzin billigte in der Sitzung am 24.01.2023 den Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Ferienhausgebiet an der Peenestraße" OT Ziemitz mit der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B), der Begründung sowie Checkliste für die Umweltprüfung in der Fassung von 11-2022 und beschloss die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen nach § 3 Abs. 1 BauGB.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu unterrichten.
Der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Ferienhausgebiet an der Peenestraße" OT Ziemitz mit der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B), der Begründung sowie Checkliste für die Umweltprüfung ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 3 PIanSIG
vom 27.02.2023 bis 31.03.2023
im Internet über die Homepage des Amtes Am Peenestrom unter www.wolgast.de unter dem Link „Bekanntmachungen", sowie unter Bürgerservice; Flächennutzungs-/Bebauungspläne und dem Link aktuelle Beteiligungsverfahren Gemeinde Sauzin einzusehen. Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V, auf dem Bauleitplanserver M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.
Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 PIanSIG vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2022 (BGBL. I S. 2234), erfolgt die Auslegung der Planunterlagen zusätzlich während folgender Zeiten:
| Montag | von 8:00 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Donnerstag | von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr |
| Freitag | von 8:00 bis 12:00 Uhr |
im Fachdienst Stadtentwicklung des Amtes Am Peenestrom im Flur der 5. Etage, in 17438 Wolgast, Burgstraße 6. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Ferienhausgebiet an der Peenestraße" OT Ziemitz schriftlich oder während der Dienststunden nach zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die jeweils aktuell geltenden Regelungen in der Corona-Pandemie sowie das Hygienekonzept des Rathauses einzuhalten sind.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 „Ferienhausgebiet an der Peenestraße" OT Ziemitz unberücksichtigt bleiben.
Die DIN Vorschriften, sowie weitere gesetzliche Grundlagen, auf die in den Auslegungsunterlagen Bezug genommen wird, stehen im Fachdienst Stadtentwicklung zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 öffentlich bekannt gemacht. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgt durch Abdruck im Bekanntmachungsblatt „Der Amtsbote Am Peenestrom".
Sauzin, 26.01.2023