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Der Amtsbote Am Peenestrom
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Lütow über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 13 „Östlich des Lütower Weges" OT Neuendorf

Übersichtsplan BP Nr. 13 „Östlich des Lütower Weges“

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 34/1 und 36/4 und teilweise die Flurstücke 33, 34/2, 35 und 36/4 der Flur 3 der Gemarkung Neuendorf, sowie die Flurstücke 53/3, 53/4, 53/5 und teilweise die Flurstücke 53/8, 54/1, 55/1 und 55/2 der Flur 11 der Gemarkung Neuendorf und teilweise das Flurstück 80/1 der Flur 12 der Gemarkung Neuendorf und hat eine Größe von ca. 4,55 ha. Es befindet sich im Ortsteil (OT) Neuendorf, östlich und teilweise westlich des Lütower Weges. Nordöstlich grenzt der Planbereich an die Gemeindestraße „Netzelkower Weg" des OT Neuendorf. Östlich und südlich grenzt der Planbereich an landwirtschaftlich genutzte Flächen. Nordwestlich schließt der Planbereich an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 12 „Westlich des Lütower Weges" an. Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Kreisstraße K 29. Die Lage des Planbereiches ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 erfolgt nach § 2 ff. BauGB.

Die Gemeindevertretung Lütow billigte in der Sitzung am 07.11.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 „Östlich des Lütower Weges“ OT Neuendorf und die Begründung Stand 10-2023 mit 2 sonstigen Sondergebieten und beschloss die öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen bestehend aus Plan mit Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B), Begründung mit Umweltbericht und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und den nach Einschätzung der Gemeinde Lütow wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ist nach § 3 Abs. 2 BauGB.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu unterrichten.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 „Östlich des Lütower Weges", die Begründung mit Umweltbericht und der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag sowie die nach Einschätzung der Gemeinde Lütow wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

vom 04.03.2024 bis 12.04.2024

während der folgenden Zeiten:

Montag

von 08.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag

von 08.00 bis 12.00 Uhr und

von 13.30 bis 18.00 Uhr

Donnerstag

von 08.00 bis 12.00 Uhr und

von 13.30 bis 15.00 Uhr

Freitag

von 08.00 bis 12.00 Uhr

im Rathaus der Stadt Wolgast (geschäftsführende Gemeinde des Amtes Am Peenestrom) im Kornspeicher, 1. Etage, FD Bauverwaltung/-planung, in 17438 Wolgast, Burgstraße 6a zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 „Östlich des Lütower Weges" schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 13 „Östlich des Lütower Weges" OT Neuendorf unberücksichtigt bleiben.

Die DIN-Vorschriften, sowie weitere gesetzliche Grundlagen, auf die in den Auslegungsunterlagen Bezug genommen wird, stehen im Fachdienst Bauverwaltung/-planung zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Es liegen folgende Arten der umweltbezogenen Informationen zur Einsichtnahme vor:

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 und 4a Abs. 4 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgt durch Abdruck im Bekanntmachungsblatt „Der Amtsbote Am Peenestrom".

Ergänzend ist die Bekanntmachung im Internet über die Homepage des Amtes Am Peenestrom unter www.wolgast.de unter dem Link „Bekanntmachungen", sowie die Auslegungs- und Beteiligungsunterlagen unter Bürgerservice; Flächennutzungs-/Bebauungspläne und dem Link aktuelle Beteiligungsverfahren Gemeinde Lütow einzusehen.

Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V, auf dem Bauleitplanserver M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Lütow, 23.01.2024