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Der Amtsbote Am Peenestrom
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Lütow über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 „Erweiterung der Gutsanlage Neuendorf an der Mühlenbergstraße " OT Neuendorf

Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 0,8 ha umfasst das Flurstück 91/3 und Teilflächen des Flurstückes 92, 97/1, 97/9 und 97/11 der Flur 12 Gemarkung Neuendorf. Das Plangebiet grenzt im Nordwesten an die Mühlenbergstraße. Das Gebiet wird von einem Gewässer 2. Ordnung geteilt. Die Lage des Planbereiches ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Erweiterung der Gutsanlage an der Mühlenbergstraße" erfolgt nach §§ 2ff. BauGB. Eine Umweltprüfung ist durchzuführen.

Die Gemeindevertretung Lütow billigte in der Sitzung am 07.11.2023 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Erweiterung der Gutsanlage an der Mühlenbergstraße" OT Neuendorf, die Begründung und den Umweltbericht Stand 09-2023 und beschloss die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen bestehend aus Plan mit Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B), Begründung und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde Lütow wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu unterrichten. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Erweiterung der Gutsanlage Neuendorf an der Mühlenbergstraße" OT Neuendorf, die Begründung und der Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde Lütow wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

vom 04.03.2024 bis 12.04.2024

während der folgenden Zeiten:

Montag

von 8.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag

von 8.00 bis 12.00 Uhr

und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag

von 8.00 bis 12.00 Uhr

und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Freitag

von 8.00 bis 12.00 Uhr

im Rathaus der Stadt Wolgast (geschäftsführende Gemeinde des Amtes Am Peenestrom) im Kornspeicher, 1. Etage, FD Bauverwaltung/-planung, in 17438 Wolgast, Burgstraße 6a jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 11 unberücksichtigt bleiben. Die DIN Vorschriften, sowie weitere gesetzliche Grundlagen, auf die in den Auslegungsunterlagen Bezug genommen wird, stehen im Fachdienst Bauverwaltung/-planung zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 öffentlich bekannt gemacht. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgt durch Abdruck im Bekanntmachungsblatt „Der Amtsbote Am Peenestrom".

Ergänzend ist die Bekanntmachung im Internet über die Homepage des Amtes Am Peenestrom unter www.amt-am-peenestrom.de unter dem Link „Bekanntmachungen", sowie die Auslegungs- und Beteiligungsunterlagen unter Bürgerservice; Flächennutzungs-/ Bebauungspläne und dem Link aktuelle Beteiligungsverfahren Gemeinde Lütow einzusehen. Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V, auf dem Bauleitplanserver M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Lütow, 24.01.2024