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Der Amtsbote Am Peenestrom
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Stadt Wolgast über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Urbanes Gebiet südlich der B 111 im OT Mahlzow"

Übersichtskarte vorhabensbezogender BP Nr. 4 „Urbanes Gebiet südlich der B111 im OT Mahlzow“

Das Plangebiet umfasst das Flurstück 131 und Teilflächen der Flurstücke 132, 133/2, 135, 201, und 202/2 der Flur 1 Gemarkung Mahlzow. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 8,3 ha und erstreckt sich östlich im Anschluss der bestehenden Bebauung bis an den geplanten Kreisverkehrsplatz zwischen der alten und der neuen B 111. Die Erschließung des Planbereiches erfolgt über die angrenzende B 111 (Straße der Freundschaft). Die Lage des Planbereiches ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt

Die Planung wird nach §§ 2 ff. BauGB aufgestellt. Die bestehenden Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei der Raumordnungsbehörde sind einzuholen.

Die Stadtvertretung billigte in der Sitzung am 18.12.2023 den Vorentwurf des vorhabenbezogenem Bebauungsplanes Nr. 4 „Urbanes Gebiet südlich der B 111 im OT Mahlzow" mit Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B), der Begründung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan und dem Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung von 11-2023 gebilligt und beschloss die öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB. Es wurde weiter beschlossen, dass ein Grünanlagenplan als Teil C beizufügen ist.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu unterrichten.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 „Urbanes Gebiet südlich der B 111 im OT Mahlzow" mit Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B), Grünanlagenplan (Teil C), der Begründung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan und dem Umweltbericht werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

vom 04.03.2024 bis 12.04.2024

während der folgenden Zeiten:

Montag

von 8.00 bis 12.00 Uhr

und von 13:00 Uhr bis 15.30 Uhr

Dienstag

von 8.00 bis 12.00 Uhr

und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch

von 8.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag

von 8.00 bis 12.00 Uhr

und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Freitag

von 8.00 bis 12.00 Uhr

im Rathaus der Stadt Wolgast (geschäftsführende Gemeinde des Amtes Am Peenestrom) im Kornspeicher, 1. Etage, FD Bauverwaltung/-planung, in 17438 Wolgast, Burgstraße 6a jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 unberücksichtigt bleiben.

Die DIN Vorschriften, sowie weitere gesetzliche Grundlagen, auf die in den Auslegungsunterlagen Bezug genommen wird, stehen im Fachdienst Bauverwaltung/-planung zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 und 4a Abs. 4 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgt durch Abdruck im Bekanntmachungsblatt „Der Amtsbote Am Peenestrom".

Ergänzend ist die Bekanntmachung im Internet über die Homepage der Stadt Wolgast unter www.wolgast.de unter dem Link „Bekanntmachungen", sowie die Auslegungs- und Beteiligungsunterlagen unter Bürgerservice; Flächennutzungs-/ Bebauungspläne und dem Link aktuelle Beteiligungsverfahren Stadt Wolgast einzusehen.

Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V, auf dem Bauleitplanserver M-V unter https://bplan.Qeodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Wolgast, 29.01.2024