Geltungsbereich 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 3 "Neuendorfer Weg II"
Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Neuendorfer Weg II“ umfasst die Flurstücke 53/2, 54/3, 55/2, 56/6, 57/3 und 58/2 der Flur 5 der Gemarkung Neuendorf. Das Plangebiet hat eine Größe von 2,63 ha und befindet sich westlich des Neuendorfer Weges im Ortsteil Lütow. Die Lage ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung vom 12. Juli 2022 auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg- Vorpommern (LBauO M-V) vom 18.04.2006 (GVOBl. M-V Nr. 5, S. 102 ff.) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.05.11 (GVOBl. M-V S. 323) und des § 18 des Bundesnaturschutzgesetzes die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Neuendorfer Weg II“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) beschlossen.
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat mit Schreiben vom 18. Januar 2024 die Genehmigung mit Auflagen (AZ: 04394-22-44) für 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Neuendorfer Weg II“ gemäß § 10 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erteilt.
Der Satzungsbeschluss über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Neuendorfer Weg II“ wird hiermit bekannt gemacht. Die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Neuendorfer Weg II“ tritt mit Ablauf des Tages der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt durch Abdruck im Bekanntmachungsblatt „ Der Amtsbote Am Peenestrom“. Die bereits im Bekanntmachungsblatt „Der Amtsbote Am Peenestrom“ vom 12.08.2022 und im Bekanntmachungsblatt „Der Amtsbote Am Peenestrom“ vom 13.12.2024 erfolgten Bekanntmachungen sind aufgrund eines Verfahrensfehlers unwirksam.
Jedermann kann die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Neuendorfer Weg II“, die Begründung, die zusammenfassende Erklärung dazu, sowie die der Planung zugrundeliegenden Rechtsgrundlagen ab diesem Tag im Amt Am Peenestrom in 17438 Wolgast, Burgstraße 6 im Fachdienst Bauverwaltung/-planung, Zimmer K104 während der Geschäftszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Ergänzend wird die wirksame 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Neuendorfer Weg II“ mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung auf der Homepage des Amtes Am Peenestrom unter www.wolgast.de, Bürgerservice, unter dem Link Flächennutzungs-/Bebauungspläne eingestellt.
Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V, auf dem Bauleitplanserver M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Lütow geltend gemacht worden sind.
Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB und auf die Bestimmungen des § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg- Vorpommern vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777), über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Bebauungsplanung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.