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Der Amtsbote Am Peenestrom
Ausgabe 3/2023
Aus den Städten und Gemeinden
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Möwen in Wolgast

Der Frühling hält Einzug. Er rüttelt das Leben in Flora und Fauna wach. Jetzt beginnt u.a. die Balz-, Brut-, und Aufzuchtszeit in der Vogelwelt.

Allerdings hat das für einige von uns Menschen in unserer Region, neben allen schönen Effekten, auch unliebsame Auswirkungen.

Gerade unsere Küstenvögel, die Möwen, sind bei so Manchem in dieser Zeit äußerst unbeliebt.

Alljährlich erinnern die ersten Schreie der Möwen auf den Dächern uns daran, dass es Zeit wird, darauf zu achten, dass diese sich nicht zu sehr in der Stadt verbreiten. Insbesondere in den Sommermonaten, wenn die Jungen entsprechend entwickelt sind, kommt es häufig zu Beschwerden von Bürgern der Stadt über Lärm- und Schmutzbelästigungen durch Möwen. Ihr Vorkommen ist zwangsweise mit dem Geschrei der Tiere verbunden, denn es ist ihr Ausdruck von Achtsamkeit, Abwehr und Zuneigung.

Folgend informieren wir sie über einige Hintergrundinformationen zu der Thematik.

Tiere also auch Möwen, halten sich da auf, wo die Umwelt ihnen gute Überlebensmöglichkeiten bietet. Dazu gehören sowohl Futterquellen als auch Nistplätze. Ihr Geschrei zu dieser Zeit ist Ausdruck der „Erziehung“ der Eltern-Tiere gegenüber des sich entwickelnden Nachwuchses.

Wenn die Jungen flügge werden, ziehen die Altvögel mit ihnen umher, um ihnen die besten Futterplätze zu zeigen. Dass es davon auch in unserem Stadtgebiet einige gibt, liegt oft auch am unachtsamen Umgang mit Abfällen und das direkte Füttern der Möwen.

Eine direkte Futterquelle kann aber auch die Freilandhaltung von Federvieh (Hühner, Gänse usw.) bzw. deren Futterplätze darstellen.

Hier wird darauf verwiesen, dass in der Geflügelpestverordnung MV in § 3 die Fütterung und Tränkung geregelt ist. Zitat:

„Wer Geflügel hält, hat sicherzustellen, dass

  1. die Tiere nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind,

  2. die Tiere nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden und

  3. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.“

Verstöße können gemäß § 64 der Verordnung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Zuständige Behörde ist der Landrat des Landkreises VG, Sachgebiet Veterinärwesen.

Zusätzlich bieten die Nähe der Region zu Gewässern, in denen Fischerei und Angelei betrieben wird, und die landwirtschaftlichen Betriebe, deren Felder Nahrung bieten, willkommene Futterquellen.

Diese Bedingungen lassen sich nicht beseitigen. Aber ein verantwortungsbewusste Verhalten der Menschen kann helfen, die Möwenpopulation zu verringern.

Ein Beitrag dazu ist auch, potentielle Brutflächen auf Hausdächern durch Vorrichtungen unattraktiv zu machen. Ein Hauseigentümer kann sich hier fachgerechte Informationen und Rat bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises VG holen. Ebenso werden die Gemeinden sich an diese wenden, wenn es um mögliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im öffentlichen Bereich geht. Z.B. durch das Abwehrverhalten der Möwen gegen Menschen an Plätzen/Bereichen mit hoher Frequentierung von Menschen.

Achtung! Alle Vögel in der Brutzeit, Nester und Gelege mit Eiern sind geschützt.

Möwen unterliegen zwar dem Jagdrecht, allerdings nicht in der Stadt und nicht während der Brutzeit.

Deshalb sind andere Maßnahmen gegen Möwen auch mit der Unteren Jagdbehörde beim Landkreis abzustimmen und gegebenenfalls eine Genehmigung einzuholen. Voraussetzung dafür ist immer das Vorhandensein einer konkreten Gefahr.

Für die meisten Menschen, Einwohner und Touristen, gehören die Möwen jedoch zur Region dazu.

Sie sehen diese als selbstverständlich für küstennahe Bereiche an.