Übersichtsplan 13. Änderung Flächennutzungsplan i.V.m. Bebauungsplan Nr. 41 "Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb östlich der Hufelandstraße"
Das Plangebiet der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes i.V.m. dem Bebauungsplanes Nr. 41 „Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb östlich der Hufelandstraße“ umfasst das Flurstück 27/61 und teilweise das Flurstück 27/54 der Flur 15 der Gemarkung Wolgast. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,9 ha und befindet sich östlich an der Hufelandstraße. Die Lage des Plangebietes ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Die Stadt Wolgast verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan (FNP). Im wirksamen FNP ist das Plangebiet als Fläche für den Gemeinbedarf gem. § 5 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 4 BauGB mit der Zweckbestimmung Schule ausgewiesen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 bedarf somit einer Änderung des Flächennutzungsplanes. Diese erfolgt im Parallelverfahren entsprechend § 8 Abs. 3 BauGB.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zur Schaffung der Rechtsgrundlagen für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes (Verkaufsfläche ca. 1.400 m²) mit Bäckerei (Verkaufsfläche ca. 97 m²) einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen und Infrastrukturen sowie die Ausweisung der erforderlichen Stellplätze unter Berücksichtigung der Anforderungen an Naturschutz und Landschaftspflege. Im Bauleitplanverfahren soll ebenfalls die Anbindung des Sonstigen Sondergebietes an die öffentlichen Verkehrsflächen geregelt werden.
Die Stadtvertretung billigte in der Sitzung vom 10.03.2025 den Vorentwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes i.V.m. dem Bebauungsplan Nr. 41 "Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb östlich der Hufelandstraße" der Stadt Wolgast bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und der Begründung in der vorliegenden Fassung von 02-2025 und beschloss die öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen nach § 3 Abs. 1 BauGB.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen.
Der Vorentwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplans i.V.m. dem Bebauungsplan Nr. 41 "Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb östlich der Hufelandstraße „der Stadt Wolgast Stand 02-2025, bestehend aus Plan mit Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B) sowie der Begründung wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
vom 31.03.2025 bis 09.05.2025
während der folgenden Zeiten:
| Montag | von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
| Dienstag | von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch | von 8.00 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag | von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
| Freitag | von 8.00 bis 12.00 Uhr |
im Rathaus der Stadt Wolgast im Kornspeicher, 1. Etage, FD Bauverwaltung/-planung, in 17438 Wolgast, Burgstraße 6a zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplanes Nr. 41 unberücksichtigt bleiben.
Die DIN Vorschriften, sowie weitere gesetzliche Grundlagen, auf die in den Auslegungsunterlagen Bezug genommen wird, stehen im Fachdienst Bauverwaltung/-planung zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgt durch Abdruck im Bekanntmachungsblatt „Der Amtsbote Am Peenestrom“.
Ergänzend ist die Bekanntmachung im Internet über die Homepage der Stadt Wolgast unter www.wolgast.de unter dem Link „Bekanntmachungen“, sowie die Auslegungs- und Beteiligungsunterlagen unter Bürgerservice; Flächennutzungs-/ Bebauungspläne und dem Link aktuelle Beteiligungsverfahren Stadt Wolgast einzusehen.
Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V, auf dem Bauleitplanserver M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.