Übersichtsplan 10. Änderung FNP i.V.m. vorhabenbez. BP Nr. 6
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich in einer Entfernung von ca. 400 m nordwestlich des Stadtgebiets im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und umfasst die Flurstücke 103/4, 103/5, 103/6, 103/7, 103/9, 103/10 und teilweise die Flurstücke 99/10, 102/2 und 106/4 der Flur 14 der Gemarkung Wolgast. Das Plangebiet grenzt nördlich an die Netzebander Straße und hat eine Größe von ca. 4,5 ha. Das Plangebiet ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Die Stadtvertretung billigte in der Sitzung am 10.03.2025 den Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans i.V.m. dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 „Biogaspark Wolgast –südlich der Netzebander Straße bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B), der Begründung einschließlich Umweltbericht, dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (AFB), der Schallimmissionsprognose und dem Kurzgutachten Luftschadstoffe sowie den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der vorliegenden Fassung von 12-2024 und beschloss die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu unterrichten.
Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans i.V.m. dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 „Biogaspark Wolgast – südlich der Netzebander Straße“, bestehend aus Plan mit Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B), der Begründung einschließlich Umweltbericht, dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (AFB), der Schallimmissionsprognose und dem Kurzgutachten Luftschadstoffe sowie den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der vorliegenden Fassung von 12-2024 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vom 31.03.2025 bis 09.05.2025
während der folgenden Zeiten:
| Montag | von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
| Dienstag | von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch | von 8.00 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag | von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
| Freitag | von 8.00 bis 12.00 Uhr |
im Rathaus der Stadt Wolgast im Kornspeicher, 1. Etage, FD Bauverwaltung/-planung, in 17438 Wolgast, Burgstraße 6a zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans i.V.m. dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 „Biogaspark Wolgast – südlich der Netzebander Straße“ schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 10. Änderung i.V.m. dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 „Biogaspark Wolgast – südlich der Netzebander Straße“ unberücksichtigt bleiben.
Die DIN Vorschriften, sowie weitere gesetzliche Grundlagen, auf die in den Auslegungsunterlagen Bezug genommen wird, stehen im Fachdienst Bauverwaltung/-planung zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Es liegen folgende Arten der umweltbezogenen Informationen zur Einsichtnahme vor:
| Schutzgüter | Art Umweltinformation | Inhalt | |
| Mensch und menschliche Gesundheit | |||
| Immissions-schutz | Landkreis Vorpommern-Greifswald | - | Im weiteren Planverfahren ist die Vereinbarkeit mit den naturschutzrechtlichen und den immissionsschutzrechtlichen Rechtsbestimmungen sowie die Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung nachzuweisen |
| StALU | - | Vorgaben zum Betrieb von genehmigungsbedürftigen Anlagen gemäß BlmSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz) sind einzuhalten |
| Tiere und Pflanzen einschließlich biologische Vielfalt | |||
| Eingriffs-regelung | Landkreis Vorpommern-Greifswald | - | Scopingunterlage wurde bis auf den Punkt Landschaftsbild bestätigt |
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| - | Im Rahmen der Umweltprüfung wurde eine verbal-argumentative Bewertung des Landschaftsbildes vorgenommen |
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| - | Hinweise zum speziellen Artenschutz wurden bei der Erstellung des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages beachtet |
| Boden | |||
| Bergbau | Bergamt Stralsund | - | Das Plangebiet befindet sich innerhalb der Bergbauberechtigung „Erlaubnis zur Aufsuchung des bergfreien Bodenschatzes Kohlenwasserstoffe nebst den bei ihrer Gewinnung anfallenden Gasen im Feld Brimir undder Bergbauberechtigung „Erlaubnis zur Aufsuchung der bergfreien Bodenschätze Erdwärme und Sole im Feld Jarovit“. |
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| - | Die Aufsuchungserlaubnisse stehen dem Vorhaben nicht entgegen |
| Bodenschutz | Landkreis Vorpommern-Greifswald | - | im Kampfmittelkataster des Landes sind für das Plangebiet keine Daten erfasst |
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| - | Für das Plangebiet liegen keine Betroffenheiten hinsichtlich des Küsten- und Hochwasserschutzes vor |
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| - | Die Darlegungen aus brandschutz- und katastrophenrechtlicher Sicht sind durch die Vorhabenträgerin bei der Betreibung der Biogasanlagen zu beachten |
| Wasser | |||
| StALU | - | Plangebiet befindet sich in der Flussgebietseinheit Warnow/Peene im WRRL |
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| - | (EU- Wasserrahmenrichtlinie) Planungsgebiet Küstengebiet Ost und hier im Bearbeitungsgebiet der Bewirtschaftungsvorplanung Ryck-Ziese |
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| - | Plangebiet liegt im Oberflächeneinzugsgebiet der WRRL- berichtspflichtigen Ostziese- Vorhaben steht der Erreichung der Bewirtschaftungsziele nach § 27 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) unter Beachtung von Auflagen nicht entgegen- |
| Abwasser | Zweckverband Festland Wolgast | - | Abwasserbeseitigung hat im Trennsystem zu erfolgen. |
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| - | Die Vorgaben zur Ableitung des belasteten Niederschlagswassers sind einzuhalten |
| Kulturgüter | |||
| Baudenkmal-pflege | Landkreis Vorpommern-Greifswald | - | Belange werden nicht berührt |
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| - | Bekannte Bodendenkmale sind nicht betroffen |
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgt durch Abdruck im Bekanntmachungsblatt „Der Amtsbote Am Peenestrom“.
Ergänzend ist die Bekanntmachung im Internet über die Homepage der Stadt Wolgast unter www.wolgast.de unter dem Link „Bekanntmachungen“, sowie die Auslegungs- und Beteiligungsunterlagen unter Bürgerservice; Flächennutzungs-/ Bebauungspläne und dem Link aktuelle Beteiligungsverfahren einzusehen.
Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V, auf dem Bauleitplanserver M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.