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Der Amtsbote Am Peenestrom
Ausgabe 3/2025
Aus den Städten und Gemeinden
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Bekanntmachung der Stadt Wolgast über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 10. Änderung des Flächennutzungsplans i.V.m. dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 „Biogaspark Wolgast- südlich der Netzebander Straße“

Übersichtsplan 10. Änderung FNP i.V.m. vorhabenbez. BP Nr. 6

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich in einer Entfernung von ca. 400 m nordwestlich des Stadtgebiets im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und umfasst die Flurstücke 103/4, 103/5, 103/6, 103/7, 103/9, 103/10 und teilweise die Flurstücke 99/10, 102/2 und 106/4 der Flur 14 der Gemarkung Wolgast. Das Plangebiet grenzt nördlich an die Netzebander Straße und hat eine Größe von ca. 4,5 ha. Das Plangebiet ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

Die Stadtvertretung billigte in der Sitzung am 10.03.2025 den Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans i.V.m. dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 „Biogaspark Wolgast –südlich der Netzebander Straße bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B), der Begründung einschließlich Umweltbericht, dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (AFB), der Schallimmissionsprognose und dem Kurzgutachten Luftschadstoffe sowie den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der vorliegenden Fassung von 12-2024 und beschloss die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu unterrichten.

Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans i.V.m. dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 „Biogaspark Wolgast – südlich der Netzebander Straße“, bestehend aus Plan mit Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B), der Begründung einschließlich Umweltbericht, dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (AFB), der Schallimmissionsprognose und dem Kurzgutachten Luftschadstoffe sowie den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der vorliegenden Fassung von 12-2024 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

vom 31.03.2025 bis 09.05.2025

während der folgenden Zeiten:

Montag

von 8.00 bis 12.00 Uhr und

von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Dienstag

von 8.00 bis 12.00 Uhr und

von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch

von 8.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag

von 8.00 bis 12.00 Uhr und

von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Freitag

von 8.00 bis 12.00 Uhr

im Rathaus der Stadt Wolgast im Kornspeicher, 1. Etage, FD Bauverwaltung/-planung, in 17438 Wolgast, Burgstraße 6a zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans i.V.m. dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 „Biogaspark Wolgast – südlich der Netzebander Straße“ schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 10. Änderung i.V.m. dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 „Biogaspark Wolgast – südlich der Netzebander Straße“ unberücksichtigt bleiben.

Die DIN Vorschriften, sowie weitere gesetzliche Grundlagen, auf die in den Auslegungsunterlagen Bezug genommen wird, stehen im Fachdienst Bauverwaltung/-planung zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Es liegen folgende Arten der umweltbezogenen Informationen zur Einsichtnahme vor:

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgt durch Abdruck im Bekanntmachungsblatt „Der Amtsbote Am Peenestrom“.

Ergänzend ist die Bekanntmachung im Internet über die Homepage der Stadt Wolgast unter www.wolgast.de unter dem Link „Bekanntmachungen“, sowie die Auslegungs- und Beteiligungsunterlagen unter Bürgerservice; Flächennutzungs-/ Bebauungspläne und dem Link aktuelle Beteiligungsverfahren einzusehen.

Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V, auf dem Bauleitplanserver M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.