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Der Amtsbote Am Peenestrom
Ausgabe 4/2024
Aus den Städten und Gemeinden
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Stadt Lassan

Übersichtskarte BP Nr. 2 "Ferienlager Wangelkow - nördlich des Straßensees" OT Wangelkow

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Ferienlager Wangelkow – nördlich des Straßensees“ OT Wangelkow umfasst die Flurstücke 31/1, 34, 35, 37 und 38 sowie teilweise die Flurstücke 21, 22/1, 31/4, 32/1, 73/3 und 74 der Flur 1 der Gemarkung Wangelkow und hat eine Fläche von ca. 1,8 ha. Das Plangebiet befindet sich im süd-östlichen Teil des Ortes Wangelkow. Nördlich wird das Plangebiet durch die Straße Wangelkow begrenzt, südlich durch den Straßensee. Die Lage des Planbereiches ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

Die Planung wird nach § 2 ff. BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist durchzuführen.

Die Gemeindevertretung billigte in der Sitzung vom 14.03.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 „Ferienlager Wangelkow – nördlich des Straßensees“ OT Wangelkow der Gemeinde Buggenhagen bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B), der Begründung und dem Umweltbericht in der Fassung von 01-2024 und beschloss die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen nach § 3 Abs. 1 BauGB.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 „Ferienlager Wangelkow – nördlich des Straßensees“ OT Wangelkow“, die Begründung und der Umweltbericht werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

vom 29.04.2024 bis 31.05.2024

während der folgenden Zeiten:

Montag

von 8.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag

von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag

von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Freitag

von 8.00 bis 12.00 Uhr

im Rathaus der Stadt Wolgast (geschäftsführende Gemeinde) im Kornspeicher, 1. Etage, FD Bauverwaltung/-planung, in 17438 Wolgast, Burgstraße 6a zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplanes Nr. 2 unberücksichtigt bleiben.

Die DIN Vorschriften, sowie weitere gesetzliche Grundlagen, auf die in den Auslegungsunterlagen Bezug genommen wird, stehen im Fachdienst Bauverwaltung/-planung zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgt durch Abdruck im Bekanntmachungsblatt „Der Amtsbote Am Peenestrom“.

Ergänzend ist die Bekanntmachung im Internet über die Homepage der Stadt Wolgast unter http://www.amtampeenestrom.de unter dem Link „Bekanntmachungen“, sowie die Auslegungs- und Beteiligungsunterlagen unter Bürgerservice; Flächennutzungs-/ Bebauungspläne und dem Link aktuelle Beteiligungsverfahren der Gemeinde Buggenhagen einzusehen.

Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V, auf dem Bauleitplanserver M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Buggenhagen, 15.03.2024